Gründung

Ausländerrecht

Will sich ein Ausländer in Deutschland selbstständig machen, muss er eine Aufenthaltserlaubnis für diese selbstständige Tätigkeit beantragen.
Hierzu werden die Industrie- und Handelskammern von den Ausländerämtern aufgefordert, aus wirtschaftlicher Sicht zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Zur Stellungnahme werden ausführliche Angaben zur Existenzgründung und deren wirtschaftlicher Tragfähigkeit benötigt. Welche Unterlagen hierfür einzureichen sind, entnehmen Sie bitte den Merkblättern.
Die IHK entscheidet nicht selbst über den Antrag. Diese Aufgabe obliegt dem Ausländeramt, das die von der IHK vorgetragenen wirtschaftlichen Gesichtspunkte in seine Beurteilung einfließen lässt.
Zusätzliche Informationen hierzu geben Ihnen auch unsere Merkblätter, auch in englischer Sprache für ausländische Investoren: Übersicht Merkblätter Ausländerrecht
Wenn Sie als Arbeitgeber beabsichtigen, Nicht-EU-Ausländer zu beschäftigen, erhalten Sie hier die entsprechenden Informationen in unserem Artikel “Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz”.