Gründung

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Gründer und Gründerinnen haben die Möglichkeit, sich weiter freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern („Versicherungspflicht auf Antrag“).
Auf der Internetseite der Arbeitsagentur finden Sie alle Voraussetzungen und Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung.
Beitragshöhe und weitere Informationen erhalten Sie bei dem Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Tel. 030 221 911 003.