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Qualitätsmanagement: „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Ziel des Förderprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Hierfür können Unternehmen das Know-how von Beraterinnen und Beratern in Anspruch nehmen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind. Die Unternehmen müssen ihren Sitz und ihren Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben und zugleich die Definition für KMU erfüllen. Nähere Informationen enthält der Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU-Kommission aus dem Jahr 2020.
Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
  • Je Unternehmen können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer.
  • Die bisher gewährten Förderzuschüsse der Richtlinie bis 31. Dezember 2022 werden dabei nicht berücksichtigt.

Wie wird gefördert?

Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können seit dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten. Diese betragen 3.500 Euro pro Beratung.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Zudem dürfen die Beratungen eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Ein Tag wird hierbei mit 8 Stunden angesetzt. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden. Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden.
Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt „Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus“. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt „Hinweise für KMU zur Beraterauswahl“.
Ausführliche Informationen zu dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen (KMU)“ finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).