Innovation und Technologie

KMU-Fonds zum Schutz von geistigem Eigentum

Der KMU-Fonds 2024 (Ideas Powered for Business SME Fund) unterstützt KMU, die ihre Strategien in Bezug auf geistiges Eigentum entwickeln und ihre Rechte schützen möchten. Das Programm wurde von der Europäischen Kommission in Kooperation mit der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ins Leben gerufen. (Laufzeit: 22. Januar – 6. Dezember 2024)
Achtung: Gutschein 1 (IP Scan-Dienste) Gutschein 2 (Marken und Designs) und Gutschein 3 (Patente) sind für neue Anträge vorübergehend nicht verfügbar, da die Mittel aufgrund der hohen Zahl eingegangener Anträge erschöpft sind. Nähere Informationen finden Sie unter: FAQ KMU-Fonds
Wir empfehlen Ihnen die Website regelmäßig zu besuchen, um zu erfahren, wann Mittel wieder zur Verfügung stehen.

Folgende Unterstützungen können beantragt werden:

IP Scan

  • Erstattung von 90 Prozent der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) durch ein nationales Amt für geistiges Eigentum in der EU. Die Dienstleistung muss beim nationalen Amt für geistiges Eigentum des Landes beantragt werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, sofern dieses Amt die Dienstleistung im Rahmen der Initiative „KMU-Fonds“ anbietet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website „IP Scan“.

Marken und Designs

  • Erstattung von 75 Prozent der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf EU-Ebene.
  • Erstattung von 75 Prozent der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf nationaler und regionaler Ebene.
  • Erstattung von 50 Prozent der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Designs, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren außerhalb der EU. Die Benennungsgebühren für EU-Länder sind im Programm für den KMU-Fonds 2024 enthalten. Bearbeitungsgebühren, die vom Amt des Herkunftslandes in Rechnung gestellt werden, sind ausgeschlossen.

Patente

  • Erstattung von 75 Prozent der Kosten für einen „Stand der Technik Recherche“ Der Bericht, der einer Patentanmeldung vorausgeht, wird weltweit erstellt und muss von einem nationalen Amt für geistiges Eigentum eines EU-Mitgliedstaat und/oder dem Visegrad Patent Institute durchgeführt oder koordiniert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihr nationales Amt für geistiges Eigentum, um zu erfahren, welche Verfahren in Ihrem Land gelten.
  • Erstattung von 75 Prozent der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (Anmeldung, Recherche und Prüfung) sowie bei Erteilung und Veröffentlichung/Offenlegung für den nationalen Schutz in einem EU-Mitgliedstaat.
  • Erstattung von 75 Prozent der Anmelde- und Recherchegebühren für europäische Patente, die beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden. Alle anderen Gebühren für ein europäisches Patent sind ausgeschlossen.
  • Erstattung von 50 Prozent der Rechtskosten für die Erstellung und Einreichung europäischer Patentanmeldungen mit einem Höchstbetrag von 2 000 EUR je nach den auf nationaler Ebene für diese Dienstleistungen geltenden Kosten. Die Erstattung unterliegt den folgenden Bedingungen:
    • die Dienstleistung bezieht sich auf die Erstellung und Einreichung einer europäischen Patentanmeldung;
    • die Dienstleistung wurde von einem zugelassenen Vertreter, Rechtsanwalt oder Zusammenschluss zugelassener Vertreter erbracht, der in der EU niedergelassen und in die offizielle Liste des EPA eingetragen ist;
    • Der Erstattungsantrag muss innerhalb der festgelegten Fristen online gestellt werden.
    Alle anderen Gebühren für ein europäisches Patent sind ausgeschlossen.

Gemeinschaftlicher Sortenschutz

  • 75 Prozent Erstattung der Online-Anmeldegebühr und der Prüfungsgebühr für den gemeinschaftlichen Sortenschutz (EU-Ebene).

Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beläuft sich auf:

  • 1.350 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem IP Scan (der Wert ist je nach Land unterschiedlich)
  • 1.000 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Designs
  • 3.500 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten
  • 1.500 Euro für den Online-Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz
Die Mittel des KMU-Fonds 2024 sind begrenzt. Sind die Mittel erschöpft, endet der Antragszeitraum vorzeitig. Sollten für einen bestimmten Gutschein keine Mittel mehr verfügbar sein, wird auf der Website des KMU-Fonds darüber informiert. Weitere Anträge für den betreffenden Gutschein sind dann nicht mehr möglich.
Tipp: Bevor Sie mit dem Antragsverfahren für den KMU-Fonds beginnen, sollten Sie bereits über eine klare Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums verfügen. Weitere Informationen zur Antragstellung, Verwendung des Gutscheins bis hin zum Erstattungsverfahren finden Sie unter den FAQ des EUIPO.

So stellen Sie Ihren Antrag:

  1. Erstellen Sie ein Nutzerkonto auf der Website des EU IPO Anmelden | SME Fund (europa.eu)
  2. Melden Sie sich in Ihrem Konto an und stellen Sie einen Antrag (auch für mehrere Gutscheine möglich)
  3. Warten Sie auf den Beihilfebescheid des EUIPO (ca. 10 Tage)
  4. Führen Sie die gewählte Aktivität durch: Also Patent, Marke bzw. Design anmelden oder IP-Scan-Termin, Stand-der-Technik-Recherche durchführen etc.
  5. Reichen Sie Ihren Erstattungsantrag mit den Kostennachweisen über Ihr Nutzerkonto ein