Innovation und Technologie
Innovationsförderung für KMU
Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) umfasst zwei Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Assistent/in. Ziel ist es, zum einen Innovation und Digitalisierung in den Fokus zu rücken und zum anderen die Förderkonditionen zu optimieren.
Das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit wurde auf ein Losverfahren umgestellt.
Die MID-Gutscheine
Das Teilprogramm bietet drei Gutscheinvarianten: MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation. Diese unterstützen kleine und mittlere Unternehmen beim Technologietransfer, bei externen Analysen und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Ziel der MID-Gutscheine ist eine innovative und intelligente Weiter- oder Neuentwicklung von Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren. Trends der unterschiedlichen Branchen können mithilfe der Förderung schneller im eigenen Unternehmen passgenau umgesetzt werden.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in NRW, die weniger als 250 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen, können einen MID-Gutschein beantragen.
Was wird gefördert?
Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung unterstützt Unternehmen bei der digitalen Aufstellung. Für die Umsetzung der (Weiter-) Entwicklung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Prozessverfahren können externe Dienstleister in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können spezifische Branchensoftwarelösungen, Dokumentenmanagementsoftware (DMS), Enterprise-Resource-Planning-Software (ERP) sowie Waren- und Lagerwirtschaftssystem inklusive einer Ergänzung von Funkboniersystemen mittels MID-Digitalisierung gefördert werden.
Der Gutschein MID-Analyse ist Unternehmerinnen und Unternehmern bei den ersten Schritten behilflich. Experten aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen analysieren das geplante Vorhaben auf Realisierbarkeit und prüfen passende Werkstoffe sowie mögliche Zukunftsthemenfelder.
Mit der Gutscheinvariante MID-Innovation können Prototypen gebaut werden, innovative Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren getestet, angepasst und bis zur Markt- bzw. Einsatzreife weiterentwickelt werden. Für die Beantragung sind Analyseergebnisse aus einer Vorfeldstudie Voraussetzung. Zudem können nur Hochschulen und Forschungseinrichtungen für die Entwicklungsarbeit beauftragt werden.
Nicht gefördert wird, der Aufbau oder die Optimierung interner Geschäftsprozesse, die Ausstattung eines Betriebs mit Hard- oder Software sowie Projekte, die ausschließlich das Ziel haben, die allgemeine IT-Sicherheit zu verbessern.
Wie wird gefördert?
Einen Antrag auf Förderung kann nur von den Unternehmen selbst online eingereicht werden. Der Antrag wird rechtskräftig durch den Upload der unterschriebenen und eingescannten Anlage. Die Laufzeit der Gutscheine kann bei der Beantragung frei gewählt werden und beträgt sechs, neun oder zwölf Monate. Die Dotierung der Gutscheine unterscheidet sich nach der jeweiligen Variante.
Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das heißt, das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung und fordert die entstandenen Kosten nach Abschluss des Projektes an. Je nach Größe des Unternehmens und je nach Gutscheinvariante werden zwischen 50 und 70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens können beispielsweise nicht erstattet werden.
Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das heißt, das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung und fordert die entstandenen Kosten nach Abschluss des Projektes an. Je nach Größe des Unternehmens und je nach Gutscheinvariante werden zwischen 50 und 70 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens können beispielsweise nicht erstattet werden.
Das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit wurde auf ein Losverfahren umgestellt.
Antragstellende Unternehmen können sich ab sofort fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren. Eine Anmeldung zum Losverfahren ist mit einem bestehenden Zugang zum Förderportal möglich. Die erste Ziehung im Losverfahren wird am 01.04.2024 vorgenommen. Bereits vorbereitete Anträge bleiben im System hinterlegt und können im Falle eines positiven Loses wieder bearbeitet werden.
Antragstellende Unternehmen können sich ab sofort fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren. Eine Anmeldung zum Losverfahren ist mit einem bestehenden Zugang zum Förderportal möglich. Die erste Ziehung im Losverfahren wird am 01.04.2024 vorgenommen. Bereits vorbereitete Anträge bleiben im System hinterlegt und können im Falle eines positiven Loses wieder bearbeitet werden.
MID-Assistent/in
Mithilfe des Teilprogramms MID-Assistent/in werden kleine und mittelständische Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt und zugleich wird der Wissens- und Technologietransfer im Unternehmen gefördert. Hochschulabsolventen und –absolventinnen werden im Unternehmen als MID-Assistent/in angestellt, um ihr Wissen für ein Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt zu nutzen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in NRW und weniger als 50 Mitarbeitenden. Von den Mitarbeitenden innerhalb der Unternehmen dürfen maximal fünf Mitarbeiter/innen einen akademischen Abschluss haben. Davon sind Geschäftsführer/innen und Werkstudent/innen ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
MID-Assistent/innen können in den Unternehmen für die (Weiter-) Entwicklung innovativer und digitaler Projekte, der Erstellung und Erprobung von Prototypen und der grünen Transformation eingesetzt werden. Ein/e MID-Assistent/in kann nur projektbezogen eingesetzt werden, für routinierte Änderungen bezogen auf Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen wird keine Förderung zur Verfügung gestellt. Dementsprechend können Unternehmen zwischen einem oder mehreren von drei Förderschwerpunkten wählen:
- Digitale Produkte und Dienstleistungen
- Prototypen und MVP
- Grüne Transformation
Wie wird gefördert?
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich online gestellt werden und wird durch den Upload der unterschriebenen Anlage rechtskräftig. Die Antragstellung erfolgt nach dem sogenannten „Windhund-Verfahren“, das heißt, es steht ein monatliches Förderkontingent zur Verfügung. MID-Assistent/innen können erst nach Bewilligung des Antrags, maximal sechs Monate danach, eingestellt werden, zudem darf der Hochschulabschluss bei Arbeitsaufnahme nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Unter “Weitere Informationen” finden Sie die detaillierten Anforderungen für die Antragsstellung sowie den Link zu den entsprechenden Antragsformularen.
MID-Digitale Sicherheit erweitert das bisherige Förderspektrum und nimmt den Aspekt der IT-Sicherheit in den Fokus.