Ausbildung

Berufsschulnote: Antrag auf Ausweisung auf dem Prüfungszeugnis

Auszubildende können beantragen, dass die Gesamtnote der in der Berufsschule erreichten Leistungen auf dem Zeugnis ausgewiesen wird. Eine Ausweisung der Einzelnoten der Berufsschulfächer ist allerdings nicht möglich.
Der Anspruch auf Ausweisung der Gesamtnote gilt selbstverständlich nur dann, wenn auch eine Berufsschule besucht wurde. Daher können externe Prüfungsteilnehmerinnen oder Prüfungsteilnehmer keinen Antrag stellen, Umschülerinnen oder Umschüler nur dann, wenn sie im Wege einer Einzelumschulungsmaßnahme eine Berufsschule besucht haben.
Die Gesamtnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule muss auf dem Antragsformular vom Berufskolleg eingetragen und bestätigt werden.
Gerne können Sie die Antrag direkt per Mail an Ihre Prüfungssachbearbeiterin oder Ihren Prüfungssachbearbeiter senden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens am Tag der letzten Prüfungsleistung bei der IHK Köln vorliegen muss. Verspätet eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.