Ausbildung
Ausbildungsprogramm NRW
Das neue Förderprogramm „Ausbildungswege NRW” unterstützt unversorgte ausbildungsinteressierte junge Menschen. Ziel ist es, sie für eine duale Ausbildung zu gewinnen und Unternehmen mit offenen Ausbildungsstellen bei der Besetzung zu unterstützen. Das landesweite Programm ist eingebunden in die Fachkräfteoffensive Nordrhein-Westfalen (NRW) und besteht aus drei wesentlichen Bausteinen.
1. Coaching- und Vermittlungstätigkeiten
Mit individuellen, bedarfsorientierten und flankierenden Maßnahmen soll mit jungen Menschen eine verbindliche Ausbildungsperspektive entwickelt werden. Zusätzlich werden sie nach einem ausführlichem Profilingverfahren bei der Suche und Ansprache von passenden Ausbildungsbetrieben unterstützt.
Während der Ausbildung werden sie bei Bedarf weiter begleitet. Auch Unternehmen können sich bei den beauftragten Trägern zum Matching von verfügbaren Bewerbern aktiv melden.
2. Zusätzliche Ausbildungsplätze in Vollzeit und Teilzeit
Zum Ausgleich regionaler und lokaler Unterschiede können Unternehmen, die zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Menschen bereit stellen, gefördert werden. In Zusammenarbeit mit einem Träger kann ein Unternehmen einen Weiterleitungsvertrag abschließen und so einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für einen Zeitraum von bis zu 24 Monate erhalten.
Flankierend dazu kann der Träger weiterhin den Auszubildenden betreuen und Auskünfte über weitere Fördermöglichkeiten (zum Beispiel AsA Flex) geben.
3. Förderung trägergestützter Ausbildung
Für unversorgte Ausbildungsinteressierte stellt die betriebliche trägergestützte Ausbildung eine weitere Möglichkeit dar, auch später im Jahr eine Ausbildung zu beginnen.
Es ist möglich, auch nach dem 1. Oktober – dem üblichen Beginn der betrieblichen Ausbildungsverhältnisse – eine Ausbildung zu starten. Diese findet dann gemeinsam mit einem Bildungsträger statt, der bei Bedarf durch Stütz- und Förderunterricht in seinen Räumlichkeiten anbietet und weiterhin sozialpädagogisch betreut.
Für diese Zeit des trägergestützten Ausbildungsverhältnisses erhält das ausbildende Unternehmen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Zudem ist ein Kooperationsvertrag über die Dauer der Förderung zu schließen.
Interessierte Unternehmen und Jugendliche können sich beim Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft näher informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der förderbaren Plätze im Programm nach Regionen begrenzt ist.