Schule - Wirtschaft
Tipps zur Berufsfelderkundung
Alle Schülerinnen und Schüler sollen in der Jahrgangsstufe 8 vor dem schulischen Betriebspraktikum mindestens drei Berufsfelder erkunden. Die Berufsfelderkundung wird im Unterricht vor- und nachbereitet und von den Lehrkräften begleitet. Die Jugendlichen werten ihre Erfahrungen aus, um so realistische Berufswünsche zu entwickeln. Für jedes Berufsfeld ist je ein Schultag geplant.
In den Betrieben sollte ausbildungserfahrenes Personal und ggf. Auszubildende die Jugendlichen anleiten. Betriebe ermöglichen Jugendlichen so einen Einblick in berufliche Tätigkeiten, die für das jeweilige Berufsfeld typisch sind. Angebote im Verbund mehrerer Betriebe sind möglich. Bei der Berufsfelderkundung arbeiten Betriebe, Schulen, die kommunale Koordinierung und die Arbeitsagentur mit ihrem Arbeitgeberservice eng zusammen.
Anregungen für die Berufsfelderkundung: Welche Tätigkeiten und welche Produkte wollen Sie zeigen? Wie lässt sich die Aufgabe typisch, unterhaltsam vermitteln und selbst bearbeiten?
Damit könnten Sie beginnen:
- Betriebsrundgang, Besuch von Arbeitsplätzen, Erläuterung der Tätigkeiten
- Gespräche mit Azubis und Ausbildungspersonal und mit Beschäftigten
- Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten in den Berufen der Branche aufzeigen
- Informationen über Praktika und Ausbildungsmöglichkeiten im Betrieb geben
- praktische Übungen und kleine Arbeitsproben:
- kaufmännische Berufe z. B.
- Kundenbrief anfertigen
- Bestellung aufgeben
- Wareneingang prüfen
- Visitenkarten herstellen
- gewerbliche Berufe z. B.
- Baustellenbesichtigungen
- Schlüsselanhänger löten, schleifen, schrauben, schweißen
- Messungen durchführen
- Prüfung von Baustoffen
Was Sie noch tun könnten:
- Mitarbeiter/innen informieren und Verantwortlichkeiten festlegen
- Ablaufplan erstellen, Sicherheitsfragen und Arbeitskleidung, evtl. Verpflegung klären
- Fotos machen und ggf. für die Internetpräsenz aufbereiten
- ggf. Schulkooperation schließen und sich an Elternabenden beteilige.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser schulisch organisierten Berufsfelderkundungen und Betriebspraktika die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) gelten.
Wer Berufsfelderkundung durchführt, lernt künftige Fachkräfte kennen und kann über Leistung und Produkte des Unternehmens ebenso wie über Praktikums- oder Ausbildungsplätze informieren. Neben Schulkooperationen ist dies ein wirksames Instrument der betrieblichen Zukunftssicherung.