Ausbildung

Ausbildungsende

Die Ausbildung endet an dem Datum, das im Ausbildungsvertrag vereinbart ist (§ 21 Abs 1 BBiG), oder schon vorher, wenn bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden wurde (§21 Abs. 2 BBiG).

Ende der Ausbildung mit bestandener Prüfung

In der Regel bestehen Azubis ihre Abschlussprüfung schon vor dem Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Zeit.
Konkret endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Tag der Bekanntgabe des Bestehens der Gesamtprüfung. Die Bekanntgabe erfolgt entweder mit dem Tag der letzten Prüfungsleistung oder am Tag der Beschlussfassung des Prüfungsausschusses.
Auszubildende müssen ihren Ausbildungsbetrieb über die erfolgreiche Abschlussprüfung und damit das Ausbildungsende in Kenntnis setzen (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Az. 13 Sa 330/07 vom 20.4.2007).

Ausbildungsende durch Vertragsablauf

Mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit endet der Vertrag, wenn der Auszubildende nicht an der Prüfung teilnimmt, oder wenn der Prüfungstermin erst nach dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende liegen sollte.
Wenn der Auszubildende an der Prüfung teilnimmt, diese aber nicht besteht, oder an der Prüfung nicht teilnimmt (zum Beispiel wegen Krankheit), kann er vom Ausbildungsbetrieb verlangen, dass die Ausbildung bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin, höchstens um ein Jahr, weiter verlängert wird.
Wenn der Auszubildende die Fortsetzung aber nicht von sich aus verlangt, endet die Ausbildung ebenfalls mit Ablauf der der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Zeit.