Ausbildung

Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder, kurz „ReZA“

Für die Ausbildungsberufe der Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker gibt es besondere Anforderungen an die ausbildenden Unternehmen. Ausbildende haben neben dem Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung eine behindertenspezifische Eignung vorzuweisen: die sogenannte Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder, kurz „ReZA“.

Das Stundenvolumen der Zertifikatsweiterbildung beläuft sich auf 320 Stunden. Die Weiterbildung ist für alle an der Ausbildung von Menschen mit Behinderung beteiligten Personen möglich. Das Anforderungsprofil gilt aber auch dann als erfüllt, wenn die Qualifikation auf andere Art und Weise glaubhaft gemacht werden kann.

Des Weiteren kann die Zertifikatsweiterbildung ReZA entfallen, wenn
  • Ihr Betrieb in Kooperation mit einer geeigneten Ausbildungseinrichtung (Träger) ausbildet, die über den ReZA-Nachweis verfügt
  • Behinderungsspezifisch geschultes Personal mit ReZA-Nachweis die Ausbildung fachlich begleitet (ggf. Inklusionsberatungsfachkräfte, Berufseinstiegsbegleiterinnen/ Berufseinstiegsbegleiter, Integrationsfachdienste)