Ausbildung

Welche Ausbildungsmittel müssen gestellt werden?

Das Ausbildungsunternehmen stellt Azubis notwendiges Material zur Verfügung und sorgt so dafür, dass die Auszubildenden in ihrem Beruf handlungskompetent werden können.
Dazu gehört, dass die erforderlichen Ausbildungsmittel für die Ausbildung und für die Prüfungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 Berufsbildungsgesetz).

Was sind Ausbildungsmittel?

Ausbildungsmittel sind
  • Arbeits- und Sicherheitskleidung
  • Prüfungsmittel und -materialien
  • Werkzeuge
  • Hilfsmittel
  • Werkstoffe
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  • und alles, was ansonsten für die ordnungsgemäße Ausbildung erforderlich ist.
Hierzu gehören, je nach Ausbildungsberuf, zum Beispiel Maschinen, Büromaterialien, Kalkulationsübersichten, Warenverzeichnisse, Fachliteratur oder übliche elektronische Hilfsmittel.
Nicht alle Werkzeuge und Werkstoffe müssen dabei immer verfügbar sein. Es genügt, wenn sie bei einem entsprechenden Arbeitsauftrag oder einer Prüfung bereit stehen.
Azubis müssen mit den Ausbildungsmitteln sorgsam umgehen.
Bis auf den Ausbildungsnachweis, bleiben alle Ausbildungsmittel Eigentum des Betriebes. Sie müssen also bei Ausbildungsende zurückgegeben werden.
Die für den Unterricht im Berufskolleg nötigen Lernmittel, wie zum Beispiel Schulbücher oder auch für die Schule erforderliche Taschenrechner, müssen sich Auszubildende auf eigene Kosten besorgen.
Arbeitskleidung sowie Schutz- und Sicherheitsmittel werden vom Ausbildungsunternehmen gestellt, wenn sie durch ein Schutzgesetz (etwa § 618 Abs. 1 BGB oder Unfallverhütungsvorschriften), durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorgeschrieben sind.