Ausbildungsprofil
Technische/-r Modellbauer/-in
Verordnung gültig seit August 2009
Berufsbild
Die Ausbildung zur Technischen Modellbauerin bzw. zum Technischen Modellbauer löst die Ausbildung zum/zur Modellbaumechaniker/-in ab. Statt wie bisher in zwei Fachrichtungen (Produktionsmodellbau, Anschauungsmodellbau), wird die Ausbildung in drei Fachrichtungen angeboten:
- Gießerei
- Karosserie und Produktion
- Anschauung
Die Auszubildenden lernen in der Fachrichtung „Gießerei“ zum Beispiel, wie Produkte des Gießereimodellbaus geplant und konstruiert sowie Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen hergestellt und geprüft werden. Später arbeitet man in Gießereien und in Modell- und Formenbaubetrieben.
In der Fachrichtung „Karosserie und Produktion“ werden Produkte des Karosserie- oder Produktionsmodellbaus geplant und konstruiert, mithilfe unterschiedlicher Be- und Verarbeitungsverfahren angefertigt und anschließend geprüft. Arbeitsfelder sind zum Beispiel Betriebe des Modell-, Formen-, Lehren- und Musterbaus sowie Betriebe des Automobil- und Fahrzeugbaus.
Die Ausbildungsinhalte der Fachrichtung „Anschauung“ umfassen unter anderem die Planung, Gestaltung, Herstellung und Prüfung von Anschauungsmodellen oder die Gestaltung und Behandlung von Oberflächen in Betrieben des Modell- und Musterbaus. Auch in Ingenieur- und Architekturbüros kommen diese Fertigkeiten zur Anwendung.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.