Recht
Achtung Formularfallen!
Immer wieder berichten Unternehmen über Betrugsversuche in Form von sogenannten Formular- und Telefonfallen. Betriebe erhalten z. B. per Fax fingierte Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen oder aber auch die Aufforderung, Daten abzugleichen oder neu anzugeben.
Da es sich rechtlich in vielen Fällen um Graubereiche handelt, raten wir in jedem Fall zur erhöhten Vorsicht! In der Regel wurde die in Rechnung gestellte Dienstleistung nicht bestellt und es besteht keine Pflicht zur Angabe von Unternehmensdaten. Wir raten allen Betrieben, eingehende Aufforderungen genau zu prüfen und auch einen Blick in das "Kleingedruckte" zu werfen. Oftmals handelt es sich um versteckte Vertragsangebote. Daher sollten gerade Schreiben, die wie eine Rechnung gestaltet sind, genau geprüft werden. Denn in der Praxis erweist es sich meistens schwierig, einmal gezahlte Beträge zurückzubekommen.
- Die Urherber verwenden meistens Namen, die staatlichen Behörden oder Registern sehr ähnlich sind. Prüfen Sie daher auch immer genau, von wem ein solches Schreiben oder Anruf kommt.
- Sollten Sie „verdächtige“ Faxe, E-Mails oder Anrufe erhalten, können Sie sich an uns wenden. Wir geben Ihnen Hinweise und Tipps zu der richtigen Vorgehensweise gegen diese Betrugsmasche.
- Unter Umständen kommt auch eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur über den Erhalt unverlangter Werbung über Fax, Telefon und E-Mail in Betracht.
- Sollten Sie „verdächtige“ Faxe, E-Mails oder Anrufe erhalten, können Sie sich an uns wenden. Wir geben Ihnen Hinweise und Tipps zu der richtigen Vorgehensweise gegen diese Betrugsmasche.
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