Recht und Steuern

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024

Ab November 2024 wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Sie wird jedem Unternehmen für die gesamte Dauer seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zugewiesen und bleibt unverändert. Die W-IdNr. gilt zusätzlich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister.

Vorteile der W-IdNr.

Die W-IdNr. vereinfacht die Kommunikation mit Behörden, insbesondere bei steuerlichen Prozessen. Durch sie soll die elektronische Datenverarbeitung zwischen den zuständigen Stellen effizienter und wirtschaftlicher gestaltet werden. Unternehmen profitieren von einer klaren Trennung zwischen privaten und betrieblichen Identifikationsmerkmalen. Für Gründer wird die W-IdNr. automatisch im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens über ELSTER vergeben.

Zuteilung der W-IdNr.

Die Vergabe der W-IdNr. beginnt im November 2024 und wird bis 2026 abgeschlossen sein. Die Zuteilung erfolgt entweder öffentlich oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Jede W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern (z. B. DE123456789). Bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten erhält jede Aktivität ein eigenes nummerisches Unterscheidungsmerkmal (z. B. DE123456789-00001).

Funktion der W-IdNr.

Die W-IdNr. dient primär zur Identifikation im Besteuerungsverfahren und wird auch im Unternehmensbasisdatenregister genutzt. Dieses Register soll als zentrale Plattform für Unternehmensstammdaten dienen und den Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden erleichtern. In der W-IdNr. sind keine persönlichen oder betrieblichen Informationen kodiert.
Steuernummer und USt-IdNr. bleiben weiterhin bestehen und werden parallel zur W-IdNr. verwendet.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Einführung der W-IdNr. soll administrative Prozesse optimieren, ohne die Unternehmen zusätzlich zu belasten. Bis Ende 2026 ist die Angabe der W-IdNr. in Steuererklärungen freiwillig, die Steuernummer kann weiterhin verwendet werden. Perspektivisch könnte die W-IdNr. andere Identifikationsnummern ersetzen, sobald die Vergabe abgeschlossen ist.

Weitere Informationen

Das BZSt hat eine Informationsseite eingerichtet, auf der alle relevanten Details zur W-IdNr. zu finden sind. Dort steht auch ein FAQ-Katalog zur Verfügung, der die häufigsten Fragen beantwortet.