Vollstreckungstitel einfach erwirken
Gerichtliches Mahnverfahren
Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) über eine Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen Ihres Antragsgegners nicht zu erwarten sind. Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten Sie prüfen, ob Sie dem Antragsgegner Ihre Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben.
Holen Sie dies notfalls nach. Sonst könnte der Antragsgegner dem Mahnbescheid allein deshalb widersprechen, weil er nicht nachprüfen kann, welche Beträge für welche Leistungen Sie im Einzelnen von ihm verlangen.
Mit dem Online-Mahnantrag ist es möglich, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides über das Internet direkt beim zuständigen Zentralen Mahngericht zu stellen.