Recht und Steuern

Fußball-Europameisterschaft der Herren 2024 – Rechtlicher Rahmen für Werbung und Public-Viewing

Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 findet die Fußball-Europameisterschaft der Herren in Deutschland statt. Für Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Europameisterschaft bewerben möchten, sowie für diejenigen, die Public-Viewing-Veranstaltungen planen, gibt es einige wichtige rechtliche Aspekte zu beachten.

Veranstalter und Schutzrechte

Die EM 2024 ist eine Veranstaltung der UEFA (Union of European Football Associations), dem europäischen Fußball-Dachverband mit Sitz in Nyon, Schweiz.
Die Vermarktung der kommerziellen Rechte, das heißt Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte liegen ausschließlich in den Händen der UEFA.

Werbung

Beschreibende Werbung ist erlaubt, solange sie nicht gegen die guten Sitten verstößt. Beispiele für zulässige Werbung sind allgemeine Werbeaussagen ohne Bezug zu geschützten Marken und Logos sowie Dekorationen mit Fahnen, Bällen und Toren ohne offizielle UEFA-Symbole.
Die Verwendung geschützter Marken und Logos ohne Lizenz ist hingegen nicht erlaubt. Beispiele für unzulässige Werbung sind die Verwendung geschützter Markennamen in Produktbezeichnungen sowie irreführende Werbung, die eine offizielle Verbindung zur UEFA suggeriert, wie z.B. die Verwendung von UEFA-Merchandisingprodukten zur Schaufenstergestaltung. Auch der Vertrieb von offiziellen Merchandising-Produkten erfordert eine Lizenz von der UEFA.
Alles in allem ist die Zulässigkeit der jeweiligen Werbung eine Frage des Einzelfalls. Es ist daher ratsam, vor Veröffentlichung eine eingehende juristische Überprüfung der Zulässigkeit der geplanten Werbung durch einen auf das Wettbewerbsrecht und Marken-/Kennzeichenrecht spezialisierten Rechtsanwalt vornehmen zu lassen.
Wenn Unternehmen versuchen, das offizielle Emblem, das offizielle Maskottchen oder den Pokal für ihre eigenen kommerziellen Zwecke illegal zu nutzen, wird dies als „Ambush Marketing" („Trittbrett-Fahrer“) bezeichnet. Hier drohen dem betroffenen Unternehmen Unterlassungs-, Beseitigung-, Auskunfts- und Schadensersatz-Ansprüche seitens der UEFA, die Verstöße erfahrungsgemäß streng ahndet.
Was alles im Umgriff der Fußball-Europameisterschaften geschützt ist, finden Sie auf der Homepage der UEFA Euro 2024. Zum Schutz der UEFA -Marken und zur Durchsetzung der Ansprüche der UEFA siehe UEFA MEDIA GUIDELINE.

Sonderaktionen, Gewinnspiele und Sportwetten

Sonderpreise anlässlich der EM sind grundsätzlich zulässig. Zu beachten sind die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Regeln und die Markenrechte der UEFA und sonstiger Dritter. Sportwetten sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Glücksspiele und dürfen daher nur mit der erforderlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde angeboten werden.

Public Viewing und Lizenzen für die Übertragung

In Zeiträumen mit Sportveranstaltungen von besonderem öffentlichem Interesse, wie z.B. Fußballeuropameisterschaften, können Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien nach § 4 Abs. 3 oder 5 LImSchG über 22:00 Uhr hinaus genehmigt werden.
Zur EM 2012 wurde eine Musterverfügung für eine allgemeine Ausnahme nach § 4 Abs. 5 LImSchG herausgegeben, die nach wie vor zur Orientierung herangezogen werden kann.
Die üblicherweise für Fußballwelt- und –europameisterschaften herausgebenen, temporär gültigen Bundesverordnungen sind aufgrund der konkurrierenden Vorschriften des LImSchG in Rheinland-Pfalz nicht unmittelbar anwendbar. Dennoch können die darin enthaltenen Regelungen als Orientierungshilfe bei der Genehmigung von Veranstaltungen dienen.
Die Genehmigung von Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien liegt im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Ordnungsämter. Wenn die Kommune selbst (Mit-)Veranstalter ist, obliegt die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Öffentliche Übertragungen der Spiele erfordern je nach Art der Veranstaltung zusätzlich einer Lizenz.
Public-Viewing-Veranstaltungen werden in zwei Kategorien unterteilt: nicht-kommerziell und kommerziell. Nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen haben keinerlei kommerziellen Charakter. Kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen beinhalten ein kommerzielles Element, zum Beispiel durch Eintrittsgelder oder Sponsoring durch Drittparteien.
Für beide Kategorien ist eine öffentliche Public-Viewing-Lizenz der UEFA verpflichtend. Die Lizenz für nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen wird kostenfrei erteilt, während für die Lizenzierung kommerzieller Public-Viewing-Veranstaltungen Lizenzgebühren anfallen. Die Lizenzen können online beantragt werden. Die Gebühren für kommerzielle Veranstaltungen richten sich nach der Zuschauerkapazität.
Die einzige Ausnahme von der Verpflichtung, eine Public-Viewing-Lizenz zu erwerben, betrifft öffentliche Übertragungen, die als kleinere Veranstaltungen gelten (in etwa weniger als 300 Teilnehmende) oder die in kommerziellen Räumlichkeiten stattfinden, die bereits ein regelmäßiges kommerzielles Abonnement für die offiziellen UEFA EURO 2024-Übertragungspartner in ihrem Gebiet haben (z. B. Sportbars).

Rundfunk- und GEMA-Gebühren

Zusätzliche Gebühren der GEMA und für Rundfunkgebühren müssen beachtet werden.
Diese Zusammenfassung bietet einen klaren Überblick über die wesentlichen rechtlichen Aspekte für Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im Kontext der EM 2024 vermarkten möchten und eine Public-Viewing-Veranstaltung planen.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl er mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Quellen: IHK Nord Westfalen und IHK für München und Oberbayern, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz, UEFA