Definition

Scheinselbstständigkeit

Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und Selbstständigen ist oft schwierig. Sie hat aber weitreichende Folgen für die vertraglichen Beziehungen. Die Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) besteht nur bei Arbeitnehmern*innen. Auch die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung etc.) müssen gegenüber selbstständigen Auftragnehmern*innen nicht beachtet werden. Erfolgt versehentlich eine unzutreffende Einordnung als selbstständige Person, hat dies für den/die Auftraggeber*in hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und eventuell auch Bußgelder zur Folge.