Arbeitsrecht

Höhere Mindestlöhne in der Altenpflege ab Mai 2024

Ab dem 1. Mai 2024 steigen die Mindestlöhne in der Altenpflege in Deutschland. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte profitieren von dieser Erhöhung, die auf Empfehlung der Pflegekommission beschlossen wurde.

Höhere Mindestlöhne

  • Pflegefachkräfte erhalten ab dem 1. Mai 2024 einen Mindestlohn von 19,50 Euro brutto pro Stunde.
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten einen Mindestlohn von 16,50 Euro pro Stunde.
  • Hilfskräfte erhalten ab Mai einen Mindestlohn von 15,50 Euro pro Stunde.

Weitere Erhöhung geplant

 Eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne ist zum 1. Juli 2025 geplant.

Urlaubsanspruch

 Beschäftigte in der Altenpflege haben zudem Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der zusätzliche Urlaubsanspruch neun Tage pro Kalenderjahr.

Hintergrundinformationen

  • Die Höhe des Pflegemindestlohns und der Urlaubsanspruch sind in der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung vom 28. November 2023 festgelegt, die zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist.
  • Die Pflegekommission legt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns vor. Die Kommission besteht aus acht Mitgliedern, je vier von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
  • Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Die Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Arbeit in diesem Bereich und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte.