Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Das LKSG kompakt

Einleitung

Im Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) in Kraft getreten.
Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sind davon direkt betroffen.
Das Gesetz definiert eine Bemühenspflicht. Das bedeutet, dass Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen. Auch der Umweltschutz ist im Gesetz erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.
Diese Maßnahmen sind von betroffenen Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umzusetzen.
Weitere mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene substantiierte Kenntnis erhält.
Dementsprechend werden auch auf die Lieferanten der betroffenen Unternehmen Anforderungen zukommen.

Hintergründe