Verkehr und Logistik
Straßenpersonenverkehr
Genehmigungs-/Erlaubnispflicht im Straßenpersonenverkehr
Eine selbstständige Unternehmertätigkeit im Straßenpersonenverkehr (Taxen-/Mietwagen-/Omnibusverkehr) setzt neben den üblich einzuhaltenden Gewerbevorschriften eine Genehmigung bzw. Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde voraus.
Angehende Unternehmer*innen mit Betriebssitz im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz müssen diese Genehmigung bzw. Erlaubnis für den Straßenpersonenverkehr (Linienverkehr) bei der oberen Verkehrsbehörde, im Straßenpersonenverkehr (Gelegenheitsverkehr) bei der unteren Verkehrsbehörde beantragen. Kontaktinformationen können Sie unseren Ratgebern entnehmen:
- Ratgeber Taxen-/Mietwagenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 232 KB)
- Ratgeber Omnibusverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB)
Voraussetzungen zur Genehmigung
Vor Erteilung der Erlaubnis prüft die Verkehrsbehörde, ob der Antragsteller die in den § 1 - 3 PBZugV benannten, erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Anhand geeigneter Unterlagen sind insbesondere nachzuweisen:
- persönliche Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch eine Prüfung nachgewiesen. Diese Fachkundeprüfung (FKP) wird vor einem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Zuständig ist diejenige IHK, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmende seinen Wohnsitz hat. Mit Hilfe des IHK-Finders können Sie Ihre IHK ermitteln.
Fachkundeprüfung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine gründliche Vorbereitung. Es ist jedoch nicht verpflichtend, vorab an einem Vorbereitungslehrgang teilzunehmen. Den Prüfungsablauf sowie Informationen zu Fachliteratur und Schulungsveranstaltern entnehmen Sie unseren Ratgebern:
- Ratgeber Taxen-/Mietwagenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 232 KB)
- Ratgeber Omnibusverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB)
Die Prüfungsinhalte können Sie durch die jeweiligen Orientierungsrahmen der DIHK einsehen:
- Orientierungsrahmen Taxen-/Mietwagenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB)
- Orientierungsrahmen Omnibusverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 265 KB)
In einigen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die fachliche Eignung durch eine Anerkennung einer gleichwertigen Abschlussprüfung oder durch die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nachzuweisen; in unseren o.g. Ratgebern finden Sie hierzu genauere Informationen.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine der IHK Koblenz finden Sie auf unseren Anmeldeseiten:
Gesetzliche Regelungen
Der Berufszugang zum Verkehrsgewerbe ist in der Europäischen Union im Rahmen der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt durch EU-Richtlinie vereinheitlicht worden. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes sowie in der zugehörigen Berufszugangsverordnung Straßenpersonenverkehr (PBZugV). Folgend die gesetzlichen Grundlagen:
Informationen Existenzgründung
Weiterführende Informationen zum Thema Existenzgründung finden Sie in unserem Bereich „Unternehmensgründung und -förderung“.