Was müssen Sie beachten?
Die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025
Zum 1. Januar 2025 treten zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Wir haben für Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 erstellt.
- Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2024/2025
- Außenwirtschaft - What's New 2025? am 17. Februar 2025
- Barrierefreiheitssstärkungsgesetz (BFSG)
- E-Rechnung
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Gesetz zur Modernisierung des Postrechts
- Grundsteuerreform
- Mindestlohn
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- NIS2-Richtlinie
- Photovoltaikanlagen-Steuerbefreiung (§ 3 NR. 72 ESTG)
- Verjährung
- Wirtschaftsidentifikationsnummer
- Weihnachtsgeld
- Entwaldungsverordnung
Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2024/2025
Auch in diesem Jahr bieten wir gemeinsam mit der NotzZoll GmbH die bekannte Veranstaltung wieder an unterschiedlichen Orten bzw. auch digital an. Lassen Sie sich updaten über die (Ver-)Änderungen, die bei den Zoll- und Außenwirtschaftsthemen zum Jahreswechsel auf Sie zukommen. Weitere Infos hier.
Außenwirtschaft - What's New 2025? am 17. Februar 2025
Welche rechtlichen Entwicklungen in den Bereichen Zoll (Import / Export), Exportkontrolle, Umsatzsteuer sowie im Themenbereich „Nachhaltigkeit“ kommen auf Unternehmen im Jahr 2025 zu? Weitere Infos hier.
Barrierefreiheitssstärkungsgesetz (BFSG)
Was für öffentliche Einrichtungen bereits vorgeschrieben ist, wird ab dem 28. Juni 2025 auch für privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtend: die Barrierefreiheit. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen (auch Online-Shops) für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sind. Dies bedeutet, dass Informationen und Bedienungen über verschiedene Sinneskanäle zugänglich sein müssen, z. B. Vorlesefunktionen oder visuelle Anpassungen wie Schriftgröße und Kontrast. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen. Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen und im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
E-Rechnung
Die verpflichtende E-Rechnung wird zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung, die in einem festgelegten Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. PDF-Dateien, Bilddateien oder eingescannte Papierrechnungen gelten nicht als E-Rechnung. Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben. Die E-Rechnungspflicht soll nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise gelten. Weitere Infos hier.
Reform der Kleinunternehmerregelung
Mit dem Jahressteuergesetz 2024, welches vom Bundestag am 18.10.2024 verabschiedet wurde, soll die Kleinunternehmerregelung ab dem Jahr 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert werden. Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) sollen auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben werden. Außerdem konnten bisher nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung soll es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern ermöglichen, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden.
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts
Online-Shops und Versandhandel aufgepasst: Ab 2025 dürfen nicht nur Briefe länger unterwegs sein, Pakete über 10 kg müssen nun auch mit einem sichtbaren Hinweis auf das Gewicht gekennzeichnet werden.
Grundsteuerreform
Die Reform der Grundsteuer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft. Die derzeit noch geltenden Einheitswerte als Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer werden mit Wirkung vom 1. Januar 2025 von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt von aktuell 12,41 Euro zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen große Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Unternehmen erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Maßnahmen gegen Cyberangriffe zu ergreifen. Seit dem 18. Oktober 2024 gelten neue Meldepflichten und Sicherheitsvorgaben. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen.
Photovoltaikanlagen-Steuerbefreiung (§ 3 NR. 72 ESTG)
Die für die Anwendung der Steuerbefreiung zulässige Bruttoleistung soll von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit steigen. Die Änderung soll klarstellen, dass auch bei Gebäuden mit mehreren Gewerbeeinheiten, aber ohne Wohneinheiten, Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) je Einheit begünstigt sind. Zudem soll es sich bei dieser Steuerbefreiung um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handeln. Diese Neuregelung soll für Anlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb gehen, angeschafft oder erweitert werden.
Verjährung
Unternehmer sollten offene Forderungen auf mögliche Verjährung prüfen. Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre. Eine wichtige Ausnahme betrifft Gewährleistungsansprüche, die in zwei Jahren verjähren.
Wirtschaftsidentifikationsnummer
Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich Tätigen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung und bleibt während der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert. Sie ersetzt nicht die Steuer- oder USt-IdNr.
Weihnachtsgeld
Die Auszahlung von Weihnachtsgeld kann sich aus Tarifverträgen oder betrieblicher Übung ergeben. Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, sollten Betriebe die rechtliche Gestaltung bei künftigen Zahlungen beachten.
Entwaldungsverordnung
Die Entwaldungsverordnung bringt weitere Bürokratie in die deutsche Wirtschaft. Werden Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl, Rindfleisch und Leder, Soja und Holz sowie bestimmte in Anhang I der Verordnung gelistete Folgeprodukte in der EU in Verkehr gebracht, auf dem EU-Markt bereitgestellt oder aus der EU exportiert, gelten ab Dezember 2024 die neuen umfänglichen Pflichten der Verordnung. Weitere Infos hier.