DAV

FAQ-Liste: Digitaler Ausbildungsvertrag (DAV)

Zugang und Registrierung

Wie kann ich mich für den Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) registrieren?

Die Zugangsdaten für den Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) erhalten Sie von unserem Team Verträge. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an teamvertraege@koblenz.ihk.de.

Kann man eine zentrale E-Mail-Adresse als Benutzername für unterschiedliche Nutzende verwenden?

Für eine individuelle Nutzung muss sich jeder Nutzende mit einer eigenen E-Mail-Adresse und einem eigenen Passwort registrieren. Sollen sich mehrere Nutzende einen Account teilen, dann kann eine zentrale E-Mail-Adresse verwendet werden. Die parallele Nutzung des Digitalen Ausbildungsvertrages durch mehrere Nutzende über diesen zentralen Account ist jedoch nicht möglich.

Wie kann ich mich mit den Zugangsdaten beim Digitalen Ausbildungsvertrag (DAV) anmelden?

Sobald Ihr Zugang zum Digitalen Ausbildungsvertrag angelegt wurde, können Sie die Anwendung starten.

Nutzung des Digitalen Ausbildungsvertrages (DAV)

Wo finde ich die Anwendung?

Nachdem Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben, können Sie die Anwendung über die https://dav-online.gfi.ihk.de starten.

Ich habe mich bei der Anwendung angemeldet, kann aber keine Daten eintragen? Was muss ich tun?

Drücken Sie F5 für einen Reload der Seite.

Wie kann ich einen neuen Ausbildungsvertrag erstellen?

Sie können das Menü mit den verschiedenen Funktionen des Digitalen Ausbildungsvertrages links unten über die drei Striche, die sich neben „Verfügbarer Ausbildungsbetrieb“ befinden, öffnen.

Wie gebe ich die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Auszubildenden an?

Bei der Angabe des/der gesetzlichen Vertreter/s steht Ihnen über ein Dropdown-Menu zur Auswahl, ob Sie einen gesetzlichen Vertreter, die Eltern als gesetzliche Vertreter oder zwei gesetzliche Vertreter angeben möchten. Bitte beachten Sie, dass bei zwei gesetzlichen Vertretern auch zwei Eintragungsbestätigungen erzeugt werden.

Was ist die BA-Nummer?

Eine ausführliche Erläuterung finden Sie hier.

Wo erhalte ich weitere rechtliche Informationen ?

Weitere rechtliche Informationen finden Sie hier .
Oder wenden Sie sich an unsere Ausbildungsberatung.

Der/die Auszubildende ist minderjährig und bei Vertragsabschluss liegt die ärztliche Erstuntersuchung noch nicht vor. Kann ich diese nachreichen und wenn ja, wie?

Spätestens bis zum Beginn der Ausbildung muss sie bei der IHK eingereicht werden.
Dies kann per E-Mail an teamvertraege@koblenz.ihk.de erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich der IHK per Post zusenden?

Keine, die Erstellung, Prüfung und Eintragung der Ausbildungsverträge über den Digitalen Ausbildungsvertrag funktioniert komfortabel und papierlos, ein zusätzlicher Postversand entfällt.

Was passiert nach der Einreichung des Vertrages?

Die IHK Koblenz prüft den Antrag auf Eintragung. Liegen alle Daten vollständig und richtig vor, wird der Vertrag freigegeben. Darüber erhalten Sie eine E-Mail Bestätigung. Sie können dann den Vertragsvordruck downloaden und ausdrucken. Nachdem Ausbildungsbetrieb und Azubi den Vertrag unterzeichnet haben, laden Sie diesen in die Anwendung hoch mit Datum und Checkbox im entsprechenden Vorgang und klicken auf das Feld “Vertrag abschließen”. Sie erhalten darüber ebenfalls eine Information per E-Mail. Im Anschluss erfolgt die Eintragung bei der IHK und Sie sowie die Auszubildenden erhalten eine Eintragungsbestätigung per Post.

Was muss ich nach der Freigabe durch die IHK tun?

Nach Freigabe durch die IHK laden Sie den Vertrag herunter und drucken ihn für die Unterzeichnung aus. Sobald die Unterschriften erfolgt sind, laden Sie den unterzeichneten Vertrag hoch mit Datum und Checkbox im entsprechenden Vorgang und klicken auf das Feld "Vertrag abschließen". Erst dann kann der Vertrag im Verzeichnis der IHK registriert werden.

Ich habe einen Vertrag eingereicht, sehe ihn aber nicht bei meinen aktuellen Vorgängen. Was kann ich tun?

Drücken Sie F5 für einen Reload der Seite.

Nach dem Download des Vertrages ist mir ein Fehler aufgefallen - wie kann ich diesen korrigieren?

Sobald der Ausbildungsvertrag durch die IHK freigegeben wurde, und zum Download bereitsteht, können nur noch die Bestandteile des Vertrages geändert werden, die den Vertragsinhalt nicht berühren (Name, Geburtstag und/oder Adresse des Auszubildenden). Alle nicht änderbaren Inhalte sind grau hinterlegt.
Ändern sich andere Bestandteile des Vertrages, müssen Sie den aktuellen Vertrag löschen und auf dieser Basis einen neuen Vertrag erfassen.

Ab wann ist der Ausbildungsvertrag bei der IHK registriert?

Nachdem Sie den unterzeichneten Vertrag hochgeladen haben, und die IHK den Upload geprüft hat, wird der Ausbildungsvertrag ins Verzeichnis der IHK eingetragen. Sie und die Auszubildenden erhalten wie gewohnt eine Eintragungsbestätigung für den Vertrag per Post.

Wie lang kann ich eingetragene Verträge in der Anwendung sehen?

Verträge, die erfolgreich in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eingetragen wurden, werden nach 8 Wochen aus der Anwendung entfernt.

Wo finde ich eine Anleitung?

In der Anwendung selbst ist im Dashboard ein Handbuch zum Download verlinkt. Sie finden das Handbuch auch oben rechts auf dieser Seite unter “weitere Informationen”.

Wie viele Personen können die Anwendung nutzen?

Grundsätzlich ist die Anzahl der Personen eines Unternehmens, die die Anwendung nutzen, unbegrenzt. Allerdings leidet die Performance der Anwendung, je mehr Nutzende gleichzeitig mit der Anwendung arbeiten. Möchten Sie weitere Nutzende benennen, senden Sie bitte eine E-Mail an unser teamvertraege@koblenz.ihk.de

Wie kann ich einen Vertrag als Vorlage abspeichern, wenn ich mehrere ähnliche Verträge einreichen möchte?

Ein Vertrag muss mindestens einmal von der IHK geprüft und freigegeben werden, bevor er als Vorlage abgespeichert und genutzt werden kann. Dadurch wird verhindert, dass fehlerhafte Angaben in nachfolgende Verträge übernommen werden, und sich dadurch die Bearbeitung und Freigabe durch die IHK verzögert.

Ich habe einen Vertrag als Vorlage abgespeichert, wo finde ich diese?

Die gespeicherten Vorlagen sind im Auswahlmenü der Funktionen (Neuer Ausbildungsvertrag, etc.) abrufbar.

Welche weiteren Funktionen (Vertrag lösen, Vertrag ändern, etc.) kann ich nutzen?

Es können sowohl Änderungen wie auch Löschungen von Ausbildungsverträgen über diese Anwendung der IHK mitgeteilt werden. Zudem können auch neue Ausbilder*innen über die Anwendung benannt werden sowie weitere Ausbildungsberechtigungen für weitere Ausbildungsberufe beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Benutzerhandbuch DAV rechts oben unter “weitere Informationen”.

Wenn ich neue Ausbilder*innen über den DAV benenne, worauf muss ich achten?

Es müssen direkt mit dem Antrag im DAV die entsprechenden Nachweis zur fachlichen und arbeitspädagogischen Eignung (bestandene AEVO-Prüfung) hochgeladen werden. Ein ausgefülltes Ausbilderstammdatenblatt reicht hier nicht aus. Hinweis: auch wenn die neu zu benennenden Ausbilder*innen, die AEVO-Prüfung oder ihre Berufsausbildung über die IHK Koblenz abgelegt haben, müssen diese Nachweis in der Anwendung nochmal mit hochgeladen werden.
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich an die Kolleginnen aus dem Team Verträge unter: teamvertraege@koblenz.ihk.de oder 0261/106-364.