21. März 2024

Datenschutzgrundverordnung belastet Unternehmen

Die Umsetzung der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im betrieblichen Alltag bedeutet für mehr als drei Viertel der Unternehmen aller Größen einen „hohen bis extremen Aufwand“.
Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Umfrage der IHK-Organisation unter mehr als 4900 Unternehmen, an der sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg beteiligt hat.
Neben dem bürokratischen Aufwand kritisieren die Unternehmen Rechtsunsicherheiten und deren Folgen wie unklare Haftungsrisiken. So sehen 69 Prozent der Befragten Unklarheiten bei den Rechtsfolgen von Verstößen. Zudem hält die Mehrheit die gesetzlichen Regelungen zur Datenökonomie für unübersichtlich und teilweise widersprüchlich zur DSGVO.
„Die IHK-Umfrage zeigt, dass die Datenschutzgrundverordnung ein großer Bürokratieverursacher ist“, fasst IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arnd Klein-Zirbes die Ergebnisse zusammen. Viele Dokumentationspflichten seien unverhältnismäßig hoch.
Ein weiteres Ergebnis der IHK-Befragung ist, dass Unternehmen mit DSGVO-Erfahrung in anderen EU-Mitgliedstaaten die dortigen Datenschutzbehörden mehrheitlich als weniger streng als deutsche Behörden wahrnehmen. Zudem sieht sich die Hälfte der Unternehmen innerhalb Deutschlands mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen der zuständigen Datenschutzbehörden konfrontiert. Nach Auffassung von Dr. Klein-Zirbes bremsen solche Unsicherheiten die Digitalisierung und Umstellung von Geschäftsprozessen zunehmend aus.
Die DSGVO sei jedoch nur einer von vielen Bürokratieverursachern für die regionale Wirtschaft: „Im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen haben wir das Ziel ‚Bürokratieabbau‘ auf die politische Agenda gesetzt. Dass der Begriff ‚Entbürokratisierung‘ im Namen des Ministeriums von Manfred Pentz vorkommt, ist ein Schritt der neuen hessischen Landesregierung in die richtige Richtung“, betont der IHK-Hauptgeschäftsführer. Jetzt gelte es, politisch noch stärker in die Umsetzung zu kommen.
Die IHK hat zur Unterstützung des politischen Prozesses ein neues, niedrigschwelliges Tool eingerichtet: „Wir haben als hessische IHKs mit dem Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK) Bürokratiemelder auf unsere Websites geschaltet. Mit Hilfe unserer Mitgliedsunternehmen zeigen wir der Politik damit weitere Beispiele überbordender Bürokratie aus der betrieblichen Praxis auf“, erläutert Dr. Klein-Zirbes. Unternehmen können diese online melden unter www.ihk.de/kassel-marburg/buerokratiemelder*
Seiner Ansicht nach haben die Industrie- und Handelskammern bereits einen Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet, indem sie gegenüber der Politik, wie oft von ihr gewünscht, konkrete Beispiele bürokratischer Hemmnisse genannt hätten. Von der IHK Kassel-Marburg vorgeschlagene Maßnahmen wie die Einrichtung eines Feedback-Gremiums zur Bewertung der Mittelstandstauglichkeit geplanter Regelungen auf Landesebene wurden bereits von der hessischen Landesregierung aufgegriffen.

Unternehmen EU-weit von Bürokratie entlasten

Um dabei zu helfen, Unternehmen EU-weit von Bürokratie in Form von Gesetzen, Berichtspflichten, Auflagen, Formularen und Anträgen zu entlasten, hat die DIHK ein Papier mit über 50 konkreten Vorschlägen vorgelegt. Sie nennt darin ganz konkrete Ansatzpunkte.