17. Februar 2025

Wie die IHKs Unternehmen bei CBAM unterstützen können

In diesem Jahr wird es ernst mit dem sogenannten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Alle in der Europäischen Union ansässigen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel und Wasserstoffe importieren, müssen für diese Importe die enthaltenen CO2-Emissionen melden. Was bedeutet das konkret? Wo liegen die größten Herausforderungen und wie kann die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg im Verbund mit den hessischen IHKs bei der Umsetzung unterstützen? IHK Hessen international lädt die betroffenen Unternehmen zu einem virtuellen Auftakttreffen für Dienstag, 25. Februar, ein, um von 11 bis 12 Uhr gemeinsam konkrete Fragen und Herausforderungen zu identifizieren sowie die geplanten Webinare und Workshops an die Bedarfe anzupassen.
Ab März/April 2025 soll es für Unternehmen möglich sein, sich als CBAM-Anmelder zu registrieren. Ohne diesen Status ist es nach aktuellem Stand ab 2026 für große Teile der betroffenen verarbeitenden Industrie und vielen Handelsunternehmen nicht mehr möglich, CBAM-pflichtige Waren zu importieren.
Vor Kurzem sind Pläne der EU-Kommission bekannt geworden, das Gesetz zum CO2-Grenzausgleich (CBAM) spürbar zu entschlacken, um Bürokratie abzubauen. Dafür hatte sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) seit Längerem eingesetzt.
Bis Montag, 24. Februar, anmelden unter www.ihk.de/kassel-marburg/veranstaltungen