14. November 2023
Hinweisgeberschutzgesetz: Erfahrungen austauschen und über Übergangsregelungen informieren
In Kraft ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bereits seit dem 2. Juli 2023 – Zeit also, um über erste Praxiserfahrungen zu sprechen. Darüber hinaus laufen im Dezember zwei wichtige Übergangsregelungen aus.
Um über diese zu informieren und sich über das HinSchG auszutauschen, lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg für Donnerstag, 23. November, von 15 bis 16 Uhr zu einem Online-Seminar ein.
Für den Fall, dass sie noch keine interne Meldestelle eingerichtet haben und betreiben, müssen Unternehmen mit in der Regel mindestens 250 Beschäftigten ab dem 1. Dezember mit einem Bußgeld rechnen. Ab dem 17. Dezember sind außerdem Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Welche Pflichten das Gesetz konkret vorsieht und wie diese in die Praxis umgesetzt werden, erfahren die Teilnehmenden von den Referenten Dr. jur. Kevin Marschall, LL.M., und Stephan Blazy, LL.M., beide GDPC GbR – Datenschutz Consulting Kassel. Das HinSchG soll es hinweisgebenden Personen – Whistleblower genannt –, ermöglichen, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Für Mitgliedsunternehmen hessischer IHKs ist die Teilnahme kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen 50 Euro.
Online anmelden unter www.ihk.de/kassel-marburg/veranstaltungen
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