IHK lehnt Übernachtungssteuer in Karlsruhe ab: Bedenken aus Tourismus und Wirtschaft
Die IHK Karlsruhe spricht sich entschieden gegen den jüngsten Beschluss des Karlsruher Gemeinderats aus, im Stadtgebiet ab dem 1. Juli 2025 eine Steuer auf Übernachtungen einzuführen. Diese Entscheidung, die in der Absicht getroffen wurde, die lokalen Einnahmen zu erhöhen, ruft bei Beherbergungsbetrieben große Bedenken hervor.
Die Einführung einer nicht zweckgebundenen Übernachtungssteuer führt zwangsläufig zu einer Schwächung des Tourismus-Standorts Karlsruhe. Insbesondere Hotellerie und Gastronomie stehen gerade vor großen Herausforderungen: Neben der Rückkehr zur Umsatzsteuer von 19 Prozent auf Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2024, der inflationsbedingten Konsumzurückhaltung in Deutschland, den hohen Energiekosten sowie dem enormen Arbeitskräftemangel und damit einhergehenden deutlich gestiegenen Lohnkosten stellt die bereits beschlossene Einführung einer Übernachtungssteuer in Karlsruhe einen zusätzlichen Dämpfer für den lokalen Tourismus dar.
Die Einführung einer nicht zweckgebundenen Übernachtungssteuer führt zwangsläufig zu einer Schwächung des Tourismus-Standorts Karlsruhe. Insbesondere Hotellerie und Gastronomie stehen gerade vor großen Herausforderungen: Neben der Rückkehr zur Umsatzsteuer von 19 Prozent auf Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2024, der inflationsbedingten Konsumzurückhaltung in Deutschland, den hohen Energiekosten sowie dem enormen Arbeitskräftemangel und damit einhergehenden deutlich gestiegenen Lohnkosten stellt die bereits beschlossene Einführung einer Übernachtungssteuer in Karlsruhe einen zusätzlichen Dämpfer für den lokalen Tourismus dar.
IHK-Präsident Wolfgang Grenke
© GRENKE AG
„Zusätzlich bedeutet die Einführung einer Abgabe auf Übernachtungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Beherbergungsbetriebe in unserer Region. Bereits jetzt sind die Unternehmen mit einer Vielzahl von Vorschriften, Dokumentations- und Meldepflichten konfrontiert. Schon jetzt machen bürokratische Tätigkeiten teilweise mehr als 30 Prozent der täglichen Arbeitszeit in einem Betrieb aus“, erklärt IHK-Präsident Wolfgang Grenke.
Ein ausgeglichener kommunaler Finanzhaushalt ist die Grundlage für die Leistungsfähigkeit einer Kommune. Die IHK erkennt an, dass die Stadt nachhaltige finanzielle Ressourcen benötigt, um öffentliche Dienstleistungen und den Ausbau der Infrastruktur zu unterstützen. Die Einführung einer solchen Steuer kann letztlich auch die Übernachtungszahlen negativ beeinflussen und die Unternehmen, die vom Tourismus abhängig sind, beeinträchtigen. Mit dem Einzelhandel trifft dies eine weitere in der Krise befindliche Branche.
„Die Einführung einer Übernachtungssteuer ist ein falsches Signal, und wird die wirtschaftliche Substanz vieler Betriebe nachhaltig beeinträchtigen“, betont Grenke weiter.
Ein ausgeglichener kommunaler Finanzhaushalt ist die Grundlage für die Leistungsfähigkeit einer Kommune. Die IHK erkennt an, dass die Stadt nachhaltige finanzielle Ressourcen benötigt, um öffentliche Dienstleistungen und den Ausbau der Infrastruktur zu unterstützen. Die Einführung einer solchen Steuer kann letztlich auch die Übernachtungszahlen negativ beeinflussen und die Unternehmen, die vom Tourismus abhängig sind, beeinträchtigen. Mit dem Einzelhandel trifft dies eine weitere in der Krise befindliche Branche.
„Die Einführung einer Übernachtungssteuer ist ein falsches Signal, und wird die wirtschaftliche Substanz vieler Betriebe nachhaltig beeinträchtigen“, betont Grenke weiter.
01.12.2023