Verleihung des 4. Karlsruher Inklusionspreises

Im Jahre 2009 hat Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Ziel dieser UN-BRK ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Der Karlsruher Inklusionspreis wurde von der Stadt Karlsruhe in Abstimmung mit der Jury „Karlsruher Inklusionspreis“ im Jahr 2015 zum ersten Mal ausgeschrieben. 
Der Preis würdigt Maßnahmen und Aktivitäten, die dazu beitragen, Benachteiligungen von Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen abzubauen und Vorurteile zu überwinden. Der Preis soll auch dazu beitragen, eine inklusive Stadtgesellschaft aufzubauen.
Preiswürdig sind besondere Aktivitäten Einzelner, die sich für Menschen mit Behinderungen engagieren, Arbeitgeber, die Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung beschäftigen, einstellen oder ausbilden sowie Einrichtungen, Institutionen und Organisationen. Bei der jüngsten Preisverleihung war auch Silvia Henker, Bildungsberaterin der IHK Karlsruhe, Teil der Jury.