Verschärfte Haftung für die Geschäftsführung
StaRUG-Stabilitäts-u. Restrukturierungsgesetz
Risiken bei Unternehmen sind vielschichtig. Der Bestand eines Unternehmens kann unter Anderem bei Verstößen bei der Umsetzung der DSGVO, oder z.B. einer Unterversicherung der Unternehmen gefährdet sein. Zum Beispiel im Falle einer Insolvenz in der Eigenverantwortung des Unternehmens, da keine Früherkennung durch einen Risk Check durchgeführt wurde. Über weitere Einzelheiten berichtet Jürgen Schwab, Chief Financial Advisor beim Gewerbezentrum Mittelbaden.
Herr Schwab, welche Rolle spielt der Arbeitgeber?
Arbeitgeber stehen in der Haftung bei der betrieblichen Altersvorsorge.
Nachkorrigiert wurde lediglich versicherungstechnisch, aber nicht nach dem Arbeitsrecht und nach BGB! Dies kann im worst case in das Privatvermögen der Unternehmer gehen!
Nachkorrigiert wurde lediglich versicherungstechnisch, aber nicht nach dem Arbeitsrecht und nach BGB! Dies kann im worst case in das Privatvermögen der Unternehmer gehen!
Erstaunlicherweise zeigten sich im Zuge unserer Recherchen, dass die wenigsten Unternehmen und deren Verantwortlichen wirklich über diese neue Verordnung informiert sind und Bescheid wissen.
Wo bekommt man Hilfe und Absicherung?
Die Lösung stellen beispielsweise die BVSV Risk-Checks des Bundesverbands der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. dar. Hier werden insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen die einzelnen bestandsgefährdeten Geschäftsfelder durch Analysetools erfasst, und dokumentiert, und geben so der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer die Möglichkeit, über die vorhandenen Risiken, wie das Gesetz es fordert, zu berichten und jedes Jahr die eingeleiteten Gegenmaßnahmen zu dokumentieren. Dadurch kann die Geschäftsführerin, bzw. der Geschäftsführer seine persönliche Haftung reduzieren und womöglich ganz vermeiden. Sozusagen die gesetzlich vorgeschriebene „TÜV-Plakate“ für die Unternehmen
Worum handelt es sich genau beim StaRUG-Stabilitäts- und Restrukturierungsgesetz?
Aufgrund der Vorgabe der EU-Richtlinie 2019/1023 vom 20.06.2019 Restrukturierungsrichtlinie) hat der Gesetzgeber das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz StaRUG) neu eingeführt. In § 1StaRUG Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungs-beschränkten Unternehmensträgern ist geregelt, dass die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) fortlaufend über Entwicklungen des Unternehmens zu wachen haben, die den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Erkennen sie eine solche Entwicklung, müssen sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht erstatten. Hierbei handelt es sich somit um eine Obliegenheitspflicht der Geschäftsführerung. Dieses gilt aber auch durch die Ausstrahlungswirkung für die Geschäftsleitungsorgane von Unternehmensträgern anderer Rechtsformen. Das Gesetz stellt klar, dass die Frühwarnsysteme nach nationalem Recht auch Dritte betreffen, die über relevante Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner verfügen, die auf negative Entwicklungen aufmerksam machen können. Der deutsche Gesetzgeber bedient sich für die Umsetzung des geforderten Risikofrüherkennungssystems sowohl den Obliegenheitsverpflichtungen der Organe der Gesellschaften, als auch den Hinweispflichten der u.a. Steuerberatung.
Was ändert sich durch das StaRUG?
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen führt zu einer tiefgreifenden Änderung der deutschen Restrukturierungslandschaft: Das StaRUG bietet erstmals einen gesetzlichen Rahmen zur Sanierung drohend zahlungsunfähiger Unternehmen außerhalb der Insolvenz. Diese können mithilfe eines Restrukturierungsplans Sanierungen unter Einbeziehung von Gläubigern auch gegen den Willen Einzelner umsetzen.
Mit dem StaRUG wird die EU-Restrukturierungsrichtlinie, Richtlinie (EU) 2019/1023, in deutsches Recht umgesetzt. Die EU-Restrukturierungsrichtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen zur Abwendung einer wahrscheinlichen Insolvenz zu schaffen.
Warum ist ein Risk-Check bei der betrieblichen Altersversorgung wichtig?
Ein Risk-Check deckt die Schwachstellen auf. Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass sie eine Arbeitsrechtliche Zusage geben und dafür auch einstehen müssen. Wichtig ist hierbei die Überprüfung der Versorgungsordnung und auf wen die Sicherstellung der versprochenen Beträge übertragen worden ist. Ein Risk-Check durchleuchtet das ganze Konstrukt und ist die Grundlage zur Heilung von etwaigen Rechtlichen Mängeln.
Das Interview führte Marko König, Geschäftsführer der Königs Academy, Initiator des Round Table für Digitalisierung und Automatisierung an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Karlsruhe, Fachexperte & zertifizierter Coach.
Weitere Infos: Jürgen Schwab, Telefon 07221 185-9554, E-Mail: info@gewerbezentrum-mittelbaden.de, www.gewerbezentrum-mittelbaden.de
Veranstaltungshinweis
Das StaRUG „Haftungsfalle für Unternehmen & Geschäftsführer“ Fachexperten informieren und helfen
15.01.2025, 16:00 Uhr
Kongresshaus Baden-Baden
Eintritt kostenlos!
Anmeldung bis 08.01.2025 erforderlich unter: infor@koenigs-academy.de
Telefon: 0721 16089870
15.01.2025, 16:00 Uhr
Kongresshaus Baden-Baden
Eintritt kostenlos!
Anmeldung bis 08.01.2025 erforderlich unter: infor@koenigs-academy.de
Telefon: 0721 16089870