Mögliche Verschiebung der harmonisierten Giftinformationsmitteilungen nach CLP-Verordnung
Der im Jahr 2017 veröffentlichte Anhang VIII (in Verbindung mit Art. 45) der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung, (EG)1272/2008) sieht eine europäische Harmonisierung der Mitteilung von Giftinformationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vor. Diese Harmonisierung umfasst ein gemeinsames Meldeportal der ECHA.
Die erste Anwendungsfrist des Anhangs VIII für bestimmte Produkte zum 1. Januar 2020 wirft jedoch erhebliche Praktikabilitätsprobleme auf, weshalb die EU-Kommission bereits eine Fristverschiebung (per delegiertem Rechtsakt) um ein Jahr erwägt.
Eine tatsächliche Entscheidung bzw. Verordnung der EU-Kommission wird jedoch aktuell nicht vor Oktober 2019 erwartet. In Deutschland erfolgt die Umsetzung ins nationale Recht im Chemiegesetz (§§ 16e, 28 Abs. 12).
ECHA entwickelt Meldeportal und Guidance weiter
Darüber hinaus hat die ECHA eine weiterentwickelte Version ihres Meldeportals vorgestellt. Die Online-Dossierübermittlung soll durch verschiedene neue Funktionen des Portals verbessert werden. Eine so genannte “System-to-System-Funktion“ zur für Unternehmen potenziell vereinfachten Übermittlung ist jedoch nach Angaben der ECHA erst für die nächste Version des Portals vorgesehen, welche voraussichtlich im Oktober 2019 veröffentlicht wird.
Ebenfalls hat die ECHA zu Anhang VIII der CLP-Verordnung eine überarbeitete Fassung des Leitfadens (Guidance) vorgestellt. Diese Fassung mit verschiedenen Fallbeispielen geht verstärkt auf den potenziell weitreichenden unternehmerischen Adressatenkreis sowie die inhaltlichen Verpflichtungen aus Anhang VIII ein.
Die Mitteilung der ECHA zum Meldeportal in englischer Sprache sowie weiterführende Links zum Portal und Hilfsstellungen zu dessen Nutzung finden Sie hier.
Die Guidance der ECHA zu Anhang VIII finden Sie in englischer Sprache hier.
Quelle: DIHK