Hochwasservorsorge: Notfallmaßnahmen frühzeitig planen
Unternehmen sollten auf Hochwasser vorbereitet sein. Dazu sollten Unternehmen bereits frühzeitig Notfallmaßnahmen planen und einen Mitarbeiterkrisenstab einrichten. Dies sollte auch dann bereits geschehen bevor ein Hochwasserereignis überhaupt konkret wird. Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch regelmäßige Notfallübungen im Betrieb.
Im Hochwasserfall sollte sich daher schnell ein Krisenstab einrichten, der die nötigen Informationen sammelt, bewertet und nötige Maßnahmen wie den Aufbau mobiler Schutzwände oder die Auslagerung von Gefahrstoffen einleitet und die Kommunikation mit Externen wie der Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Ver- und Entsorgern oder Kommunen bzw. Behörden sicherstellt. Wichtig kann dabei auch die Bevorratung von mobilen Schutzeinrichtungen, Aufbau von Know-how zu ihrer Nutzung, regelmäßige Überprüfung und Wartung sein sowie die Bevorratung von Pumpen und Schläuchen, um im Fall einer Leckage Flüssigkeiten aus beschädigten Behältern absaugen zu können. Zudem sollte finanzielle Vorsorge (z. B. durch Versicherung) gegen potenzielle Schäden getroffen werden.
Wenn ein Hochwasserereignis schon konkret in Sicht ist, sind zahlreiche Maßnahmen erforderlich.
Einige dieser Maßnahmen könnten beispielsweise sein:
- Verfolgen der aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen
- Schutz von Menschenleben als oberste Priorität
- Abstellen des elektrischen Stroms und der Heizung in überflutungsgefährdeten Räumen (Stromschlaggefahr!)
- Abstellen der Gas- und Wasserzufuhr, Schließung von Rückstauklappen
- Ausräumen von hochwassergefährdeten Räumen, vor allem Entfernung der elektrischen Geräte
- Kontrolle der Standfestigkeit von Öltanks; bei Gefahr eines Aufschwimmens Auffüllung mit sauberem Wasser
- Auslagern von Chemikalien und gefährlichen Stoffen
- Abdichten von Türen, Fenstern, Abflussöffnungen
- Befüllen von Sandsäcken zu ca. 2/3 und Stapelung im Verbund wie eine Ziegelsteinmauer
- evtl. kontrollierte Flutung von Räumen mit sauberem Wasser, sofern die Standsicherheit gewährleistet ist
- Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Gefahrenzone
- Absichern von Kommunikationsmöglichkeiten (Aufladen von Handys und deren Ersatzakkus, batteriebetriebene Radios)
- Kunden- und Lieferantenmanagement ggf. weiter aufrecht erhalten
- Wichtige Dokumente griffbereit aus Gefahrenzone bringen
- Sofern vorhanden, Aufbau von mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen
Wenn das Hochwasser das Betriebsgelände erreicht, sollte u. a. gelten:
- Keller und Tiefgaragen nicht mehr betreten wegen Überflutungs- und Stromschlaggefahr
- Wasserkontakt vermeiden aufgrund hoher Fließgeschwindigkeiten und Verunreinigungen
- Uferbereiche nicht betreten im Hinblick auf Überspülungs- und Abbruchsgefahr
- Überflutete Straßen nicht befahren
- Feuerwehr und Versorgungsbetrieb informieren im Fall von Gasgeruch
- Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
Beim Rückgang und Abfließen des Hochwassers dürfen Keller nicht zu früh leer gepumpt werden, da ansonsten auf Grund des fehlenden Gegendrucks dauerhafte Beschädigungen am Mauerwerk, Beeinträchtigungen der Standfestigkeit des Gebäudes oder dessen Aufschwimmen drohen.
Weiterführende Informationen finden sich zum Beispiel unter:
- www.hochwasserbw.de: Informationen, Hochwassergefahrenkarten und Publikationen des Landes
- https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schutz-von-neuen-bestehenden-anlagen: Schutzmaßnahmen im Betrieb
- https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/: Hochwasserschutzfibel