Fast 70 Millionen Euro für Hochwasserschutz und Gewässerökologie an Gewässern erster Ordnung im Land

Die Landesregierung stellt den Landesbetrieben Gewässer in diesem Jahr fast 70 Millionen Euro für Investitionen in den Hochwasserschutz und für gewässerökologische Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung bereit. Die Mittel stammen aus dem Wasserentnahme- und Wassernutzungsentgelt, das zweckgebunden ist und für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Belange verwendet werden muss.

Fast 65 Prozent der Mittel fließen in den Hochwasserschutz

Rund 44,2 Millionen Euro der Landesmittel, die nun den Landesbetrieben Gewässern zur Verfügung stehen, fließen in den Hochwasserschutz; etwa 16,7 Millionen Euro entfallen dabei auf die Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms – als bedeutendste Hochwasserschutzmaßnahme des Landes. Mit diesem Programm soll der vor dem Oberrheinausbau unterhalb der Staustufe Iffezheim vorhandene Hochwasserschutz wiederhergestellt werden. Bei der Finanzierung dieser Maßnahmen beteiligt sich neben dem Land auch der Bund.

Um die landeseigenen Hochwasserschutzdämme zu ertüchtigen, stehen rund 14,7 Millionen Euro bereit. Diese sollen insbesondere für Ertüchtigungs- und Sanierungsmaßnahmen im Regierungsbezirk Karlsruhe eingesetzt werden. Mit etwa 12,8 Millionen Euro werden in diesem Jahr technische Hochwasserschutzmaßnahmen finanziert. So passt zum Beispiel der Landesbetrieb Gewässer Freiburg in Achern die Acher auf ein Schutzniveau gegen ein 100-jährliches Hochwasser an.

Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden zur Revitalisierung der Gewässer fast 15 Millionen Euro eingesetzt. Unter anderem profitiert der Landesbetrieb Gewässer Stuttgart von diesen Mitteln. So soll im Zusammenhang mit der Landesgartenschau in Ellwangen 2026 die Jagst naturnah entwickelt werden. Als Maßnahme, die dem Hochwasserschutz dient und die Gewässerstruktur des Neckars verbessert, ist das Vorhaben im Regierungsbezirk Tübingen am Flusspark Neckaraue in Tübingen zu nennen. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Tübingen.

Weitere Mittel werden den Landesbetrieben Gewässer für die übrigen Fachaufgaben zur Verfügung gestellt: etwa, um Maschinen und Geräte zu beschaffen oder um in den Ausbau der landeseigenen Messstationen zu investieren.
Neben der Finanzierung von Maßnahmen an Gewässern erster Ordnung unterstützt das Land auch Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung, für die die Kommunen zuständig sind. Dafür stellt das Umweltministerium den Kommunen in diesem Jahr Haushaltsmittel in Höhe von fast 45 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stellt das Land damit 115 Millionen Euro für Hochwasserschutz- und Ökologiemaßnahmen an größeren und kleineren Gewässern bereit.

Quelle: Umweltministerium BW