CLP: 21. ATP veröffentlicht
Die europäische CLP-Verordnung („classification, labelling and packaging of chemicals”) wird von Zeit zu Zeit an den „technischen Fortschritt“ angepasst („adaption zu technical progress“, „ATP“) und diese Änderungsverordnungen werden durchnummeriert.
So ist am 5.01.2024 die 21. ATP zur Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt im europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden: (EU) 2024/197
Mit dieser 21. ATP werden harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen von 52 Stoffen neu in den Anhang VI der CLP-Verordnung eingeführt bzw. dort angepasst. Betroffen sind z. B. Schwefelkohlenstoff und Schwefeldioxid, Natriumchlorat und Kaliumchlorat, Bleipulver und massives Blei. (Dies hat jedoch nichts mit dem letztjährigen Vorschlag zur Aufnahme von Blei in Anhang XIV der REACH-Verordnung zu tun; darüber ist noch nicht entschieden).
Die Änderungen traten formal zum 25. Januar 2024 in Kraft, aber wichtiger ist die rund anderthalbjährige Übergangsfrist bis 01. September 2025, während derer die bisherigen Einstufungen nicht beanstandet werden.
Eine Gesamtübersicht mit Hinweisen zur Anwendungsfrist der Änderungsverordnungen zum Anhang VI der CLP-Verordnung können Sie als PDF bei dem REACH-CLP-Biozide-Helpdesk downloaden.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein (abgeändert)