Chemikalien: Rat nimmt Rechtsakt über die Kennzeichnung von Düngeprodukten an

Der Rat hat an 22.07.2024 eine Verordnung über die digitale Kennzeichnung von Düngeprodukten angenommen. Damit ist der Beschlussfassungsprozess zu diesem Dossier abgeschlossen. Die heute angenommene Verordnung fördert die Nutzung digitaler Etiketten auf EU-Düngeprodukten; physische Etiketten werden beibehalten, sofern dies erforderlich ist. Ferner werden damit die Lesbarkeit von Etiketten verbessert und die Kennzeichnungspflichten der Lieferanten vereinfacht.

Etiketten für das digitale Zeitalter

Mit der Verordnung wird die bestehende Verordnung über Etiketten für Düngeprodukte aktualisiert. Sie fördert die Nutzung digitaler Kennzeichnungen zur Verringerung der Kosten, des bürokratischen Aufwands und des ökologischen Fußabdrucks der Erzeuger. Digitale Etiketten haben eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen eines Produkts. Mit der Verordnung wird außerdem die physische Verfügbarkeit von Informationen gewährleistet, mit Blick auf schutzbedürftige Verbraucher oder Menschen mit begrenzten digitalen Kompetenzen. Digitale Etiketten werden zudem für lose verkaufte Produkte vorgeschlagen, sofern die erforderlichen Informationen auch in physischem Format an einer sichtbaren Stelle am Verkaufsort angezeigt werden. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die allgemeinen Anforderungen an die digitale Kennzeichnung im Wege von delegierten Rechtsakten zu aktualisieren.

Nächste Schritte

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments heute gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen.
Die Verordnung wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt drei Tage später in Kraft.

Hintergrund

Bei digitalen Etiketten handelt es sich um QR- oder Strichcodes, über die der Nutzer zu einer Website gelangt, auf der die Etikettinformationen gespeichert sind. Durch solche digitalen Lösungen werden die Kosten der Kennzeichnung erheblich gesenkt und kann der Inhalt der Etiketten leichter aktualisiert werden. Außerdem sind Quantität und Qualität der Informationen, die auf einem digitalen Etikett gespeichert werden können, wesentlich höher als im Falle eines physischen Etiketts, das insbesondere bei kleinen Packungen recht schwer zu entziffern sein kann. Die digitale Kompetenz kann jedoch je nach sozialer Gruppe und Altersgruppe recht unterschiedlich sein, und einige schutzbedürftige Gruppen könnten Schwierigkeiten damit haben, zu verstehen, wie digitale Etiketten oder intelligente Geräte funktionieren.
In der EU wird die digitale Kennzeichnung bereits für einige chemikalienhaltige Produkte wie Batterien verwendet – für andere Produkte wie Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika und Chemikalien werden Vorschriften für eine digitale Kennzeichnung zurzeit geprüft. Durch die Vereinfachung der Kennzeichnungspflichten dürften die jährlichen Kosten für große Unternehmen um durchschnittlich 57 000 € und für KMU um 4 500 € sinken.
Bislang waren die Anforderungen an die Kennzeichnung von Düngemitteln in der Verordnung (EU) 2019/1009 festgelegt. Der Vorschlag der Kommission wurde am 27. Februar 2023 veröffentlicht. Die Mitgesetzgeber erzielten am 22. Januar 2024 eine vorläufige Einigung.
Weitere Informationen finden Sie in dem hinterlegten Link der untenstehenden Quelle.

Hinweis: 
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: 
IHK-Finder - IHK_DE