Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport | Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
- Allgemeines
- Verordnung und Ausbildungsverträge
- Umsetzungshilfe für Ausbilder und Ausbilderinnen
- Berufsbild
- Berufsschule
- Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1
- Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
- Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Zug- und Rangierfahrten durchführen
- Formale Hinweise zur Erstellung der Dokumentation
- Prüfungstermine
- Bestehensregelung
Allgemeines
Zum 1. August 2022 trat die Ausbildungsverordnung des 3-jährigen Ausbildungsberufs „Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport” in Kraft.
Gleichzeitig trat die Ausbildungsverordnung des Ausbildungsberufs „Eisenbahner im Betriebsdienst/ Eisenbahnerin im Betriebsdienst” vom 15. Juli 2004 und die Änderungsverordnung des Ausbildungsberufs „Eisenbahner im Betriebsdienst/ Eisenbahnerin im Betriebsdienst” vom 31. August 2016 außer Kraft.
Gleichzeitig trat die Ausbildungsverordnung des Ausbildungsberufs „Eisenbahner im Betriebsdienst/ Eisenbahnerin im Betriebsdienst” vom 15. Juli 2004 und die Änderungsverordnung des Ausbildungsberufs „Eisenbahner im Betriebsdienst/ Eisenbahnerin im Betriebsdienst” vom 31. August 2016 außer Kraft.
Verordnung und Ausbildungsverträge
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport ist am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden: bitte hier anklicken
Umsetzungshilfe für Ausbilder und Ausbilderinnen
Eine kostenlose Umsetzungshilfe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angeboten. Sie beschreibt die Umsetzung der Ausbildungsordnung sowie des Rahmenlehrplans in die Praxis und gibt Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung.
Berufsbild
Weitere Informationen zu diesem Berufsbild finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Berufsschule
Albert-Einstein-Schule
Beethovenstr. 1
76275 Ettlingen
Telefon: 0721 936-60930
Telefax:0721 936-61199
Homepage: AES: Albert-Einstein-Schule Ettlingen
Beethovenstr. 1
76275 Ettlingen
Telefon: 0721 936-60930
Telefax:0721 936-61199
Homepage: AES: Albert-Einstein-Schule Ettlingen
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1
Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Sie erstreckt sich über den Ausbildungsrahmenplan und den zu vermittelnder Lehrstoff des Berufsschulunterrichtes der ersten 18 Monate.
Prüfungsbereich: Gesamtsystem Eisenbahn und Zugvorbereitung
Im Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Zugvorbereitung besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Prüfungsbereich: Gesamtsystem Eisenbahn und Zugvorbereitung
Im Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Zugvorbereitung besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
1. Teil:
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
- Gewichtung: Für den ersten Teil 50 Prozent von 20 Prozent des Gesamtergebnisses
2. Teil:
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: praktische Prüfung
- Gewichtung: Für den zweiten Teil 50 Prozent von 20 Prozent des Gesamtergebnisses
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet zum Ende der Ausbildung statt.
Prüfungsbereich: Prüfen von Triebfahrzeugen
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: praktische Prüfung
- Gewichtung: 20 Prozent
Prüfungsbereich: Zug- und Rangierfahrten durchführen
Im Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
1. Teil:
Im Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
1. Teil:
- Prüfungszeit: Durchführung Betrieblicher Auftrag 120 Minuten | Fachgespräch: höchstens 25 Minuten
- Prüfungsverfahren: Durchführung betrieblicher Auftrag + auftragsbezogenes Fachgespräch
- Gewichtung: 30 Prozent
2. Teil:
- Prüfungszeit: Zugfahrt 75 Minuten | Fachgespräch: höchstens 15 Minuten
- Prüfungsverfahren: Zugfahrt oder digital mittels eines Simulationsprogramms
- Gewichtung: 70 Prozent
Prüfungsbereich: Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen
- Prüfungszeit: 180 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
- Gewichtung: 20 Prozent
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
- Prüfungszeit 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
- Gewichtung: 10 Prozent
Auszug aus der Ausbildungsordnung – Prüfungsbereich: Zug- und Rangierfahrten durchführen
Im Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Rangierfahrten sicher durchzuführen und dabei
- den Arbeitsauftrag für die Rangierarbeiten umzusetzen und die Rangierfahrten zu planen,
- die Fahrbereitschaft der Rangierfahrten festzustellen,
- Rangierfahrten als Triebfahrzeugführer oder Triebfahrzeugführerin durchzuführen,
- eine energiesparende Fahrweise anzustreben sowie Abweichungen und Störungen zu erkennen,
- Maßnahmen bei Abweichungen und Störungen zu ergreifen und
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz durchzuführen.
Für den Nachweis ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
1. Güterverkehr oder
2. Personenverkehr.
2. Personenverkehr.
Für den Nachweis hat der Prüfling einen betrieblichen Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags hat der Ausbildende dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Nach der Durchführung wird mit dem Prüfling auf der Grundlage der Dokumentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch über den betrieblichen Auftrag geführt. Die Prüfungszeit für den betrieblichen Auftrag beträgt 120 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 25 Minuten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, eine Zugfahrt sicher durchzuführen und dabei
- die Abfahrbereitschaft des Zuges herzustellen,
- eine Zugfahrt als Triebfahrzeugführer oder Triebfahrzeugführerin durchzuführen,
- den Fahrplan einzuhalten und eine energiesparende Fahrweise anzustreben,
- Abweichungen und Störungen zu erkennen,
- Maßnahmen bei Abweichungen und Störungen zu ergreifen und
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz durchzuführen.
Formale Hinweise zur Erstellung der Dokumentation
Der betriebliche Auftrag ist in unserem Onlineportal hochzuladen. Der späteste Abgabetermin wird Ihnen dort angezeigt. Hierfür versenden wir kurz nach dem Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfung die Zugangsdaten. Die detaillierten Formalien entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Siehe in der rechten Spalte unter „Weitere Informationen“.
Prüfungstermine
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie in der rechten Spalte unter „Weitere Informationen“.
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend”,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend”,
- im Prüfungsbereich „Zugfahrten und Rangierfahrten durchführen” mit mindestens „ausreichend”,
- im Prüfungsbereich „Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen” mit mindestens „ausreichend”,
- in mindestens einem weiteren Prüfungsbereich von Teil 2 mit mindestens „ausreichend” und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend”.