Dauer der Ausbildung
Die in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufs festgelegte Ausbildungsdauer soll es einem durchschnittlich begabten Auszubildenden ermöglichen, das Ausbildungsziel zu erreichen.
Die Ausbildungsdauer kann – je nach Ausbildungsberuf - zwei, drei oder dreieinhalb Jahre betragen. Beginn, Ende und Dauer der Berufsausbildung müssen in der Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages festgelegt werden. Die Ausbildungszeit kann in bestimmten Fällen gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz verkürzt oder verlängert werden.