Unternehmen fragen – die IHK antwortet: Zur Belegausgabepflicht
Muss jeder Unternehmer einen Beleg erstellen?
Die Pflicht zur Ausgabe eines Belegs gilt für alle aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle, die mit Hilfe eines elektronischen oder computergestützten Kassensystems bzw. einer Registrierkasse erfasst werden. Daraus folgt, dass bei Verwendung einer offenen Ladenkasse eine Belegausgabepflicht nicht besteht.
Sind die Kunden verpflichtet, den Beleg mitzunehmen?
Nein. Eine Mitnahmepflicht der Kunden besteht nicht.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Ausgabepflicht befreien zu lassen?
Eine Befreiung ist in den Fällen möglich, in denen Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft werden. Eine Befreiung kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn die Ausgabe der Belege nicht zumutbar ist. Ob dies zutrifft, muss im Einzelfall entschieden werden. Die Befreiung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.