Wir setzen ein Zeichen für Weltoffenheit: das 27-%-Logo zeigt hohen Anteil von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund. Lesen Sie mehr dazu!
Nr. 3737160

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz ist nichts Neues. In Deutschland gibt es ihn schon seit Jahrzehnten, und auch auf EU-Ebene war er bereits seit 1995 geregelt. Die neue gesetzliche Vorschrift, die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), schafft aber ein neues und weit umfangreicheres Rechtsregime. Daran müssen sich alle Unternehmen halten, die im EU-Raum geschäftlich aktiv sind.
Seit dem 25. Mai 2018 müssen die Regelungen in der gesamten Europäischen Union endgültig angewendet werden, es gibt keine Schonfrist mehr. Unternehmen, die die Vorgaben der DSVGO missachten, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Die Verordnung sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes vor. Nicht nur deshalb ist es sehr wichtig, die Inhalte der DSGVO zu kennen. Datenschutzkonformes Arbeiten ist mit Inkrafttreten der Regeln endgültig ein essenzieller Bestandteil der betrieblichen Organisation.

IHK-Merkblätter zur DS-GVO

Ass. jur.Tanja Schmitz
IHK Karlsruhe