Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der Bundestag hat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ oder kurz auch „Lieferkettengesetz“ – verabschiedet. Ziel ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Lesen Sie was zu tun ist.