Marken

Grundgedanke der Marke war die Unterscheidung von Waren/Dienstleistungen von anderen, ähnlichen Produkten. Längst steht sie aber auch für Image und Qualität eines Unternehmens bzw. seiner Produkte/Dienstleistungen. Eine Marke ist ebenso wie ein Patent ein geistiges Eigentum. Bekante Marken stellen z. T. immense Vermögenswerte dar. Dadurch sind Marken ein selbständiges Wirtschaftsgut und gehören zum Vermögen ihres Inhabers.
Eine eingetragene Marke kann vom Markeninhaber ganz oder teilweise übertragen, gekauft, verkauft, oder auch zur Kreditsicherung verpfändet oder abgetreten werden. Weiterhin können Dritten Nutzungsrechte eingeräumt werden.
ACHTUNG: Je bekannter eine Marke ist, desto begehrter ist sie nicht nur für Kunden, sondern auch für Nachahmer. Ohne Eintrag ins Markenregister ist der Markeninhaber/-schöpfer schutzlos. Er kann sogar die Verwendung seiner eigenen Marke untersagt bekommen, wenn ein Nachahmer diese eher eintragen lässt.
Jeder kann eine Marke anmelden. Geschützt werden können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Logos, Hörzeichen, Formen, Verpackungen, Farben, Farbzusammenstellungen. Diese Zeichen sind dann schutzfähig, wenn sie geeignet sind, Produkte/Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Der Markeninhaber erwirbt damit das alleinige Nutzungsrecht.
Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Wird jedoch die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr bezahlt, wird die Marke gelöscht.
Beim DPMA eingetragene Marken gelten nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Deutsches Patent- und Markenamt – Anmeldung einer Marke
Eine internationale Registrierung ist bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) möglich. Anträge hierfür können auch beim DPMA eingereicht werden. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) können Gemeinschaftsmarken für die Länder der Europäische Union angemeldet werden.
Gesetzliche Grundlagen sind in Deutschland das Markengesetz und die Markenverordnung.
Fakten zur Deutschen Marke
Schutz von:
  • Wörtern (z. B. Firmennamen, Produktnamen)
  • Logos (z. B. Firmenlogo)
  • Buchstaben
  • Zahlen
  • Hörzeichen
  • Formen, Verpackungen (die nicht durch die Funktion des Produkts bedingt sind)
  • Farben, Farbkombinationen
Schutzhindernisse:
  • Beschreibende Angaben
  • Mangelnde Unterscheidungskraft
  • Freihaltebedürfnis für Wettbewerber
  • Verstoß gegen die guten Sitten
  • Benutzung von Hoheitszeichen
Formales:
  • Laufzeit jeweils 10 Jahre
  • Nur formale Prüfung
  • Keine Recherche nach älteren Markeneintragungen!
  • Gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland!
Gebühren in Euro (überschlägig)
  • Anmeldung (inkl. 3 Klassen) 300
  • Für 4. bis 45. Klasse je 100
  • Beschleunigte Prüfung 200
  • Verlängerung (inkl. 3 Klassen) 750
  • Für 4. bis 45. Klasse je 260