Design

Mit diesem Schutzrecht können Sie die äußere Form und Farbe, also das Design Ihrer Produkte schützen lassen. Es kann für dreidimensionale Gegenstände (z. B. Autos, Werkzeuge, Möbel, Spielzeug) und zweidimensionale Muster (z. B. Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken, Icons) angemeldet werden.
Sie können ein Design anmelden, wenn es „Neu” ist und „Eigenart” hat. Es darf demnach bisher keine vergleichbare Farb-/Formgestaltung existieren und der Gesamteindruck, den das Muster beim informierten Benutzer hervorruft, muss sich von bereits eingetragenen Mustern unterscheiden.
ACHTUNG: Der Designschutz ist nicht ab Anmeldung sondern erst mit der Eintragung ins Register wirksam!
Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Designs gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es können auch EU-weite oder internationale Designs  angemeldet werden.
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) - Europäische Designs
World Intellectual Property Organization (WIPO) - Internationale Designs
Gesetzliche Grundlage sind in Deutschland das Designgesetz und die Designverordnung.
Fakten zum Desgin
Schutz von:
  • Äußere Gestaltung von Gegenständen
Kein Schutz von:
  • Funktion von Gegenständen
Bedingung für Erteilung:
  • Weltweite Neuheit mit Ausnahme einer 12-monatigen Neuheitsschonfrist
  • Eigenart, d. h. es muss sich im Einzelvergleich erkennbar von anderen Geschmacksmustern unterscheiden
Formales:
  • Laufzeit maximal 25 Jahre
  • Formale Prüfung der Anmeldeunterlagen
  • Möglichkeit der Aufschiebung der Veröffentlichung (30 Monate)
  • Schutzbeginn erst ab Eintragung ins Geschmacksmusterregister
  • Gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland!
Gebühren in Euro (überschlägig)
  • Anmeldung (inkl. 10 Muster) 70
  • Ab dem 11. bis 100. Muster je 7
  • Bekanntmachungspauschale
    pro Muster oder Modell je 12
Aufrechterhaltungsgebühren
Pro Muster
  • Für das 6. bis 10. Jahr 90
  • Für das 11. bis 15. Jahr 120
  • Für das 16. bis 20. Jahr 150
  • Für das 21. bis 25. Jahr 180