Ausnahmen im Zuge der Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 3,5 t
Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober 2023 dem "Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" zugestimmt. Dieses Gesetz regelt die Einführung der CO2-Differenzierung bei der Lkw-Maut ab dem 1. Dezember 2023 und die Absenkung der Mautpflichtgrenze von 7,5 auf mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse ab dem 1. Juli 2024. Am 20. Oktober 2023 hat auch der Bundesrat das Gesetz angenommen. Das parlamentarische Verfahren ist damit abgeschlossen. Es fehlt nur noch die Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
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Gleichzeitig mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze ab dem 1. Juli 2024 tritt die sogenannte "Handwerkerausnahme" in Kraft. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes sind Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von der Lkw-Maut befreit, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen dienen, die der Fahrer für seine handwerkliche oder handwerklich vergleichbare Tätigkeit benötigt, oder zur Auslieferung handwerklich hergestellter Güter, sofern die Beförderung nicht gewerblich erfolgt. Dies betrifft Berufe gemäß Anlage A zu § 1 Abs. 2 und Anlage B zu § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung sowie vergleichbare Berufe.
Die Voraussetzungen für diese Mautbefreiung können nicht pauschal im Voraus beurteilt werden, sondern hängen von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab. Detaillierte Informationen zur Lkw-Maut erhalten Sie beim zuständigen Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Köln. Die Internetadresse des Bundesamtes lautet:
Die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 3,5 Tonnen und die "Handwerkerausnahme" treten erst zum 1. Juli 2024 in Kraft. Es wird eine freiwillige Möglichkeit geben, dass Handwerker ihre Fahrzeuge bei der Mautsystembetreibergesellschaft Toll Collect GmbH als mautbefreit anzeigen können. Details zur Nachweispflicht für die Mautbefreiung werden derzeit noch mit dem BALM und der Mautsystembetreibergesellschaft Toll Collect GmbH abgestimmt. Weitere Informationen werden so schnell wie möglich auf den Internetseiten von Toll Collect und dem BALM veröffentlicht.
Stand 01.11.2023