Änderung durch das Mobilitätspaket I
Werden grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführt, müssen ab dem 21. Mai 2022 alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zHm von mehr als 2.5 t über eine Genehmigungsabschrift verfügen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge bis 3,5 t zHm im grenzüberschreitenden Einsatz haben, bis zu diesem Datum ein vollständiges Marktzugangsverfahren durchlaufen haben müssen, das vom bekannten Verfahren lediglich beim Nachweis der finanziellen
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Leistungsfähigkeit abweicht, da geringere Summen nachzuweisen sind als wenn ausschließlich Fahrzeuge über 3,5 t zHm genutzt werden.
Nur wenn die einzelnen Beförderungen für Dritte gegen Entgelt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Binnentransporte) durchgeführt werden, bleibt es auch über den 21. Mai 2022 hinaus bei der bekannten 3,5 t-Grenze bezüglich der Genehmigungspflicht.
Nur wenn die einzelnen Beförderungen für Dritte gegen Entgelt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Binnentransporte) durchgeführt werden, bleibt es auch über den 21. Mai 2022 hinaus bei der bekannten 3,5 t-Grenze bezüglich der Genehmigungspflicht.