Vollversammlung
Die Vollversammlung macht sich stark für die Interessen der Wirtschaft. Jedes Mitglied dieses IHK-Gremiums vertritt seine Branche. Steht ein für seine Region. Gestaltet Zukunft.
Viermal im Jahr kommen sie zusammen, um wirtschaftspolitische Fragen aus dem Kammerbezirk zu diskutieren – und Antworten zu finden. Denn die Vollversammlung bestimmt die grundsätzliche Position unserer IHK. Zu Stadtentwicklungs- und Infrastrukturfragen ebenso wie zu branchenspezifischen Themen sowie bildungspolitischen und außenwirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Vollversammlung legt aber auch fest, wie hoch die Beiträge der IHK-Mitglieder sind – und wofür das Geld ausgegeben wird.
Womit beschäftigt sich die Vollversammlung?
In welchem Rhythmus tagt die Vollversammlung?
Die Mitglieder der Vollversammlung treffen sich viermal im Jahr. Die nächste Sitzung findet am 12. September in Lüneburg (Tagesordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB)) statt.
Wie werden Vollversammlung und Präsidium besetzt?
In der Wahlordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 196 KB) ist der Ablauf der gesamten Vollversammlungswahl im Detail geregelt. Jeder wahlberechtigte Unternehmer, der kandidieren möchte, kann eine Wahlbewerbung einreichen. Der Wahlausschuss prüft die Wahlbewerbungen und fasst sie in einer Liste zusammen. Wahlberechtigte Unternehmen können auch weitere Kandidaten ihrer Wahlgruppe und ihres Wahlbezirks vorschlagen.
Wählbar für die Vollversammlung der IHK Lüneburg-Wolfsburg sind Bewerber*innen, die
- volljährig,
- zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt und
- entweder selbst Mitglied unserer IHK oder
- für ein Mitglied unserer IHK vertretungsberechtigt sind.
Wählbar sind auch
- im Handelsregister eingetragene Prokuristen und
- besonders bestellte Bevollmächtigte.
Nach der Wahl konstituiert sich die Vollversammlung und wählt das Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und zehn Vizepräsident*innen, die die Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren wählt.
Alle Bekanntmachungen nach der IHKLW-Wahlordnung finden Sie hier: Bekanntmachungen gemäß §23 der Wahlordnung.