Klassische Finanzierung
- Was versteht man unter einer klassischen Finanzierung?
- Welche Zuschüsse sind besonders wichtig?
- Zuschüsse in strukturschwachen Regionen – neue Förderprogramme für eine klimafreundliche Wirtschaft
- Welche Darlehen sind beachtenswert?
- Welche Bürgschaften sind besonders relevant?
- Welche Beteiligungen muss man kennen?
- So viele Finanzierungshilfen, zu wenig Orientierung: Wer hilft?
Was versteht man unter einer klassischen Finanzierung?
Als Unternehmer bzw. Gründer können Sie verschiedene Förderprogramme nutzen. Es gibt viele öffentliche Finanzierungshilfen, die sich grob unterteilen lassen in:
-
Zuschüsse
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Darlehen
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Bürgschaften
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Beteiligungen
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. In der Regel sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Diese Voraussetzungen variieren je nach Förderprogramm. Und die Palette der Förderprogramme ist sehr weit gefächert. Es gibt zum Beispiel Programme, die sich an bestimmte Branchen, an Regionen, an Themenfelder, oder nur an Unternehmen bestimmter Größe und Mitarbeiterzahl richten.
Einen Überblick über die Förderprogramm-Landschaft bietet die NBank: Förderprogramme von A bis Z
Weitere Förderprogramme listet auch die KfW auf: Überblick Förderprogramme KfW
Und auch der Bund hat eine Übersicht möglicher Förderprogramme für Sie zusammengestellt: Förderdatenbank des Bundes
Die Förderlandschaft ist groß und dadurch auch etwas unübersichtlich. Brauchen Sie eine erste Orientierung und Einschätzung? IHK-Beraterin Sonja Bausch hilft Ihnen gern dabei, Tel. 04131 742-190, sonja.bausch@ihklw.de
Von der Orientierungsberatung bis zum Expertengespräch: Nutzen Sie gern unsere Finanzierungs-Beratungsangebote.
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Welche Zuschüsse sind besonders wichtig?
Dank diverser Zuschüsse lassen sich betriebliche Ziele erreichen und Projekte finanzieren. Die Liste möglicher Zuschüsse ist lang. An dieser Stelle werfen wir einen Blick auf sehr relevante Zuschüsse, die für viele Unternehmer in Frage kommen.
Zuschüsse in strukturschwachen Regionen – neue Förderprogramme für eine klimafreundliche Wirtschaft
das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat mehrere Förderprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft überarbeitet. Konkret geht es um die Programme „Niedersachsen Invest GRW“ und „Niedersachsen Invest EFRE“ sowie „Wirtschaftsnahe Infrastruktur“ für GRW- und EFRE-Gebiete. Diese können seit dem 10. Juli 2023 über die NBank beantragt werden können.
Im Rahmen der „Niedersachsen Invest“-Programme werden einzelbetriebliche Investitionen abhängig vom GRW-Fördergebiet mit 10 bis maximal 35 Prozent bzw. maximal 20 Prozent im EFRE-Gebiet gefördert. Im GRW-Fördergebiet können CO2-mindernde Zusatzinvestitionen optional mitgefördert werden. Im EFRE-Fördergebiet sind diese verpflichtend, so dass hier Förderquoten für jene Klimaschutzmaßnahmen von 30 bis 65 Prozent gewährt werden.
Für die CO2-mindernden Zusatzinvestitionen muss eine Expertise durch einen Sachverständigen (Energieberater, Architekt, Bauingenieur, o. Ä.) eingereicht werden.
Die Programme im Überblick:
Niedersachsen Invest GRW
- Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- Wer wird gefördert: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
- Was wird gefördert: Einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder für die Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf
- Wo wird in der IHKLW-Region gefördert: Heidekreis, LK Lüchow-Dannenberg, LK Uelzen
- Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 65 Prozent für Klimaschutzmaßnahmen
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: Niedersachsen Invest GRW.
Niedersachsen Invest EFRE
- Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- Wer wird gefördert: KMU der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
- Was wird gefördert: Einzelbetriebliche Investitionen in Verbindung mit CO2-reduzierenden Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder die Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf
- Wo wird in der IHKLW-Region gefördert: LK Celle, LK Gifhorn, LK Harburg, LK Lüneburg, Wolfsburg
- Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 60 Prozent für Klimaschutzmaßnahmen
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: Niedersachsen Invest EFRE.
Wirtschaftsnahe Infrastruktur (EFRE + GRW)
- Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- Wer wird gefördert: vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
- Was wird gefördert: Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten (GRW+EFRE-Fördergebiet) sowie Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz (GRW-Fördergebiet)
- Wie wird gefördert: variierende Zuschüsse je nach Fördergegenstand und Gebiet
Weitere Informationen zum Programm Wirtschaftsnahe Infrastruktur (GRW-Gebiete) (nbank.de)
Weitere Informationen zum Programm Wirtschaftsnahe Infrastruktur (EFRE-Programmgebiete) (nbank.de)
Zuschüsse der Agentur für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstellen
Für den Start in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus kann man unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen. Der Gründungszuschuss richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I.
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss hilft Beziehern von Arbeitslosengeld (ALG) I in der schwierigen Gründer-Startphase aus der Arbeitslosigkeit heraus. Wer einen Restanspruch zur Arbeitslosenunterstützung (ALG I) von mindestens 150 Tagen hat, kann bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Diesen Zuschuss erhält man zunächst sechs Monate lang. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des Arbeitslosengeldes ab. Nach einem halben Jahr können Sie weitere neun Monate lang 300 Euro erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig sind. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Das heißt: Die Arbeitsagentur entscheidet, ob Ihnen dieser Zuschuss zusteht oder nicht.
Welche Voraussetzungen Sie für den Gründungszuschuss erfüllen müssen, erfahren Sie hier: Gründungszuschuss
Eingliederungszuschüsse
Gründer oder etablierte Unternehmen, die die Einstellung bislang arbeitsloser Menschen planen, können Eingliederungszuschüsse beantragen. Die Arbeitsagentur unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen – und dient dem Ausgleich von erwarteten Minderleistungen, die zum Beispiel durch eine längere Arbeitslosigkeit, durch eine Behinderung oder eine geringe Qualifikation begründet sein können.
Welche Voraussetzungen Sie für Eingliederungszuschüsse erfüllen müssen, erfahren Sie hier: Eingliederungszuschüsse
Haben Sie weitere Fragen zum Gründungszuschuss oder zu Eingliederungszuschüssen? Wenden Sie sich bitte an IHK-Beraterin Sabine Schlüter, Tel. 04131 742-193, sabine.schlueter@ihklw.de
Zuschüsse zur Unternehmensberatung
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert
Den Zuschuss können beantragen:
Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die – rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie – die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (2003/361/EG) erfüllen. Dies sind KMU, die im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter*innen beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten. Bei neu gegründeten Unternehmen, welche noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, sind die Angaben nach Treu und Glauben zu schätzen.
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Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – zum Beispiel der IHKLW – führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.
Fragen dazu beantwortet IHK-Beraterin Sabine Schlüter, Tel. 04131 742-193, sabine.schlueter@ihklw.de -
Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.
Im Geltungsbereich der Regionen Lüneburg 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro. -
Sie können Förderungen für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten. Die Höchstgrenzen pro antragstellendem Unternehmen liegen bei zwei Beratungen im Jahr (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt fünf Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie.
Welche Voraussetzungen Sie für die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erfüllen müssen, erfahren Sie hier: Förderung unternehmerischen Know-hows
INQA-Coaching – Ein neues Förderprogramm zur Lösung personalpolitischer und arbeitsorganisatorischer Herausforderungen
Neue Technologien, umfangreiche Prozesse, schnellere Abläufe: der digitale Wandel ist herausfordernd. Das Ende Juni gestartete Beratungsprogramm INQA-Coaching hilft kleinen und mittleren Unternehmen ihre Prozesse an diese Herausforderungen anzupassen und Fachkräfte zu sichern:
Im Rahmen eines 12-tägigen Beratungsprozesses, der über einen Zeitraum von 7 Monaten angelegt ist, werden Unternehmen beim Erarbeiten und Umsetzen von individuellen Lösungen zu konkreten personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Herausforderungen und Veränderungen, die im Zusammenhang mit digitalen Neuerungen im Unternehmen stehen, begleitet. Speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches stehen den Unternehmen zur Seite. Die geförderten Coaching-Prozess angewandte agile Methode hat dabei einen nachhaltigen und ganzheitlichen Ansatz. Die Bedürfnisse und Ideen der Beschäftigten stehen im Mittelpunkt und Mitarbeitenden werden aktiv in den Prozess einbezogen. Akzeptanz und Veränderungsbereitschaft der gesamten Belegschaft steigen. Die Kosten für das INQA-Coaching wird mit bis zu 80 Prozent aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Weitere Infos finden Sie hier: INQA-Coaching
Im Rahmen eines 12-tägigen Beratungsprozesses, der über einen Zeitraum von 7 Monaten angelegt ist, werden Unternehmen beim Erarbeiten und Umsetzen von individuellen Lösungen zu konkreten personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Herausforderungen und Veränderungen, die im Zusammenhang mit digitalen Neuerungen im Unternehmen stehen, begleitet. Speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches stehen den Unternehmen zur Seite. Die geförderten Coaching-Prozess angewandte agile Methode hat dabei einen nachhaltigen und ganzheitlichen Ansatz. Die Bedürfnisse und Ideen der Beschäftigten stehen im Mittelpunkt und Mitarbeitenden werden aktiv in den Prozess einbezogen. Akzeptanz und Veränderungsbereitschaft der gesamten Belegschaft steigen. Die Kosten für das INQA-Coaching wird mit bis zu 80 Prozent aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Weitere Infos finden Sie hier: INQA-Coaching
An dieser Stelle haben wir nur ausgewählte Zuschüsse beschrieben. Die Liste weiterer möglicher Zuschüsse ist sehr lang – und abhängig von vielen Faktoren (Unternehmensgröße, Standort, Branche usw.). Brauchen Sie eine erste Orientierung und Einschätzung? IHK-Beraterin Sonja Bausch hilft Ihnen gern dabei, Tel. 04131 742-190, sonja.bausch@ihklw.de
Von der Orientierungsberatung bis zum Expertengespräch: Nutzen Sie gern unsere Finanzierungs-Beratungsangebote.
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Welche Darlehen sind beachtenswert?
Wenn Sie nicht genug Eigenkapital haben, können Sie Ihre Vorhaben fremdfinanzieren. Dafür können Sie in Niedersachsen bei den Förderbanken KfW Mittelstandsbank und NBank Darlehen beantragen.
Darlehen der KfW Mittelstandsbank im Gründungsbereich
ERP-Gründerkredit StartGeld
Mit dem ERP-Gründerkredit erhalten Sie bis zu 125.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Der Kredit richtet sich an Gründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen und kleine Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung.
Mehr Informationen: ERP-Gründerkredit StartGeld
ERP-Förderkredit KMU
Der KfW-Gründerkredit ist eine Förderung für alles, was Sie für Ihre unternehmerische Tätigkeit brauchen. Dazu zählen Investitionen, Betriebsmittel, Material- und Warenlager sowie der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen. Der Kredit richtet sich an Gründer, Unternehmen und Freiberufler.
Mehr Informationen: ERP-Förderkredit KMU
Darlehen der KfW Mittelstandsbank für etablierte Unternehmen
ERP-Förderkredit KMU
Der KfW-Unternehmerkredit ist eine Förderung für alles, was Sie für Ihre unternehmerische Tätigkeit brauchen. Dazu zählen Investitionen, Betriebsmittel, Material- und Warenlager sowie der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen. Der Kredit richtet sich an Unternehmen sowie Freiberufler ab dem .
Mehr Informationen: ERP-Förderkredit KMU
Darlehen der NBank im Gründungsbereich
MikroSTARTer Niedersachsen
Die NBank vergibt dieses Mikrodarlehen an Gründer und junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Gründung – ohne sonst übliche Hausbankenverfahren. Stattdessen lässt sich der Antrag direkt bei der NBank stellen. Kredite in Höhe von 5.000 bis 40.000 Euro sind möglich – ohne Sicherheiten.
Mehr Informationen: MikroSTARTer Niedersachsen
An dieser Stelle haben wir nur ausgewählte Darlehen beschrieben. Die Liste weiterer möglicher Darlehen ist sehr lang – und abhängig von vielen Faktoren (Unternehmensgröße, Standort, Branche usw.). Brauchen Sie eine erste Orientierung und Einschätzung? IHK-Beraterin Sonja Bausch hilft Ihnen gern dabei, Tel. 04131 742-190, sonja.bausch@ihklw.de
Von der Orientierungsberatung bis zum Expertengespräch: Nutzen Sie gern unsere Finanzierungs-Beratungsangebote.
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Welche Bürgschaften sind besonders relevant?
Um einen Kredit zu bekommen, braucht es in der Regel Sicherheiten. Als Sicherheiten gelten zum Beispiel Immobilien, Lebensversicherungen zum Rückkaufswert, Sparguthaben, Aktiendepots, Warenbestände oder Forderungen.
Mangelt es bei einem insgesamt aussichtsreichen Vorhaben an ausreichenden Sicherheiten kann die Hausbank die fehlenden Sicherheiten durch einen Zinsaufschlag „einpreisen“ oder alternativ Sicherheiten „einkaufen“. Letzteres ist im Rahmen einer Haftungsfreistellung in Kombination mit ERP-Darlehen der KfW-Mittelstandsbank möglich. Zum Beispiel:
- KfW-Gründerkredit „Startgeld“: obligatorische 80%-ige Haftungsfreistellung
- ERP-Förderkredit KMU: optionale Haftungsfreistellung von 50 Prozent bei Investitionen und Betriebsmitteln
Alternativ kann eine Bürgschaft in Anspruch genommen werden.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH gewährt Gründern und kleinen sowie mittleren Unternehmen Bürgschaften für Kredite, sofern nicht genug Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbank finden Sie ihre passgenaue Finanzierung.
Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Das Land Niedersachsen steht gewerblichen Unternehmen, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft sowie Angehörigen freier Berufe, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder eine förderungsfähige Maßnahme durchführen wollen, mit Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Seite. Die Voraussetzungen, unter denen solche Gewährleistungen übernommen werden können, ergeben sich aus der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes. Das Land übernimmt Bürgschaften nur, wenn die zu finanzierenden Maßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können ('Subsidiaritätsprinzip'). Bevor Sie eine Landesbürgschaft beantragen, sollten Sie alle anderen Angebote (insbesondere NBB-Bürgschaften) prüfen.
An dieser Stelle haben wir nur ausgewählte Bürgschaften beschrieben. Die Liste weiterer möglicher Bürgschaften ist sehr lang – und abhängig von vielen Faktoren (Unternehmensgröße, Standort, Branche usw.). Brauchen Sie eine erste Orientierung und Einschätzung? IHK-Beraterin Sonja Bausch hilft Ihnen gern dabei, Tel. 04131 742-190, sonja.bausch@ihklw.de
Von der Orientierungsberatung bis zum Expertengespräch: Nutzen Sie gern unsere Finanzierungs-Beratungsangebote.
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Welche Beteiligungen muss man kennen?
Beteiligungsgesellschaften engagieren sich mit Risikokapital (auch Venture Capital („VC“) oder Wagniskapital) an kapitalsuchenden Unternehmen. Sie stellen dabei längerfristig haftendes bzw. wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Dabei kann grundsätzlich zwischen einer stillen und einer offenen Beteiligung unterschieden werden. Mitunter werden diese beiden Varianten gleichzeitig und in Ergänzung zur Fremdkapitalfinanzierung durch Kreditinstitute eingesetzt.
Bei der offenen Beteiligung erhält der Beteiligungsgeber Gesellschafteranteile. Die Beteiligung wird zumeist für drei bis sieben Jahre eingegangen. Danach ist der „Exit“ der Beteiligungsgesellschaft (z. B. durch einen Börsengang) vorgesehen. Das Ziel einer offenen Beteiligung liegt somit in einer möglichst hohen Wertsteigerung (>20% p. a.) des Unternehmens. Diese Beteiligungsform wird deshalb überwiegend in Wachstums- und Hochtechnologiebranchen eingesetzt.
Eine stille Beteiligung ist dagegen bei etablierten Unternehmen mit moderatem Wachstum und solidem cash-flow ratsam. Eine Beteiligung am Gesellschaftskapital erfolgt nicht. Somit ist auch keine Einflussnahme auf das operative Geschäft möglich. Die Beteiligungsdauer liegt in der Regel zwischen fünf und zehn Jahren. In dieser Zeit wird – analog zu einem „normalen“ Darlehen – eine Basisverzinsung erhoben, die um eine gewinnabhängige Komponente ergänzt wird. In Summe kommen daher schnell Verzinsungen >10% p. a. zu Stande.
Durch die Einbindung von stillen und/oder offenen Beteiligungen verbessert sich die Bonität eines Unternehmens. In der Folge sollten sich somit bei einer risikogerechten Zinsermittlung auch die Zinskonditionen eines Unternehmens verbessern. Es ist somit denkbar, dass die Mehrkosten einer Beteiligung durch günstigere Zinsen im Darlehensbereich kompensiert werden.
Im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind Venture-Capital-Geber organisiert. Nur wenige davon arbeiten unter Fördergesichtspunkten – zum Beispiel die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft und die Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
Die MBG beteiligt sich überwiegend als stiller Gesellschafter an mittelständischen Betrieben, sofern diese ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben. Das Beteiligungsvolumen beträgt mindestens 50.000 Euro und höchstens 1,25 Millionen Euro.
Mehr Informationen: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)
Mikromezzaninfonds
Der Mikromezzaninfonds bietet Existenzgründern sowie jungen Unternehmen, die mangels Eigenkapital und Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro für die Realisierung ihrer Geschäftsideen. Verwaltet wird der Fonds von der NBank, die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.
Mehr Informationen: Mikromezzaninfonds
NBank Capital GmbH
Die NBank Capital kann sowohl eine stille als auch eine offene Beteiligung eingehen. Bei der stillen Beteiligung ähneln die Modalitäten denen der MBG. Allerdings ist eine Obergrenze von bis zu 2,5 Millionen Euro möglich, so dass hier deutlich größere Volumina eingegangen werden können. Bei der offenen Beteiligung besteht eine Obergrenze von 200.00 Euro. Die Beteiligungen von MBG und NBank Capital können miteinander kombiniert werden.
Beteiligungsgesellschaften engagieren sich mit Risikokapital an kapitalsuchenden Unternehmen – mit einer stillen oder einer offenen Beteiligung.
So viele Finanzierungshilfen, zu wenig Orientierung: Wer hilft?
Es gibt unzählige Finanzierungshilfen. Eine vollständige Übersicht ist nicht möglich. Zu dynamisch entwickeln sich die Förderungen. Zu spezifisch sind die Kriterien, die Sie für ausgewählte Hilfen erfüllen müssen. Je nach Branche, Unternehmensgröße, Standort oder Mitarbeiterzahl gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Einen guten Überblick über die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung bietet die Förderdatenbank des Bundes beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Sie informiert über die aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Die Datenbank enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche Informationen.
Kommen Sie aber auch sehr gern mit uns ins Gespräch. IHK-Beraterin Sonja Bausch hilft Ihnen bei der ersten Orientierung: Tel. 04131 742-190, sonja.bausch@ihklw.de