Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss zur Förderung von Existenzgründungen ist keine Pflichtleistung der Arbeitsagenturen, sondern eine Ermessensleistung. Wer einen Restanspruch zur Arbeitslosenunterstützung (ALG I) von mindestens 150 Tagen hat, kann bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Es empfiehlt sich jedoch in jedem Fall ein Gespräch mit dem/der zuständigen Fallmanager*in, der/die einschätzen kann, ob ein Antrag Aussicht auf Bewilligung hat.
Die Leistungen des Gründungszuschusses umfassen
  • einen monatlichen Zuschuss in Höhe des zu erwartenden Arbeitslosengeldes für die Dauer von sechs Monaten und
  • zusätzlich einen Pauschalbetrag von 300 Euro monatlich, der höchstens 15 Monate gewährt werden kann.
Die Arbeitsagenturen unterstützen nur Gründungen, die eine Erfolgsaussicht erkennen lassen. Mittelfristig sollen Gründer*innen mit ihrer Selbstständigkeit ihren Lebensunterhalt erwirtschaften können. Um ein Konzept zu beurteilen, bittet die Arbeitsagentur die Antragsteller*innen, eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Gründung bei einer fachkundigen Stelle einzuholen.
Fachkundige Stellen sind:
  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Berufsständische Kammern
  • Fachverbände
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberater
  • Kreditinstitute
Fragen Sie Ihren/Ihre Fallmanager*in, ob Sie die fachkundige Stelle frei wählen dürfen.
Unsere IHK Lüneburg-Wolfsburg erhebt für die Stellungnahme eine Aufwandsentschädigung von 95 Euro plus MwSt..
Ein/Eine IHK-Gründungsberater*in prüft,
  • ob der/der Gründer*in ausreichende fachliche, branchenspezifische, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringt,
  • ob eventuelle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden,
  • ob das Leistungsangebot konkurrenzfähig erscheint,
  • ob Umsätze, Betriebsergebnis und Kapitalbedarf realistisch eingeschätzt sind,
  • ob eine Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen werden kann, und
  • ob das mittelfristig zu erwartende Einkommen ausreicht, um die Lebenshaltung zu sichern.
Möchten Sie eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihrer Gründung bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg einholen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Stellungnahme zum Gründungszuschuss“ an sabine.schlueter@ihklw.de, der Sie Ihren Businessplan mit Lebenslauf und Finanzierungsplan sowie Ihre Antragsunterlagen für den Gründungszuschuss in Kopie anhängen. Gegebenenfalls hat die Agentur für Arbeit Ihnen ein Stellungnahmen-Formular mit einem personifizierten QR-Code zugestellt. Dieses benötigen wir dann als bearbeitbares PDF. Bereiten Sie sich darauf vor, dass wir eventuell noch ein Gespräch mit Ihnen führen möchten, um Ihre Kenntnisse und Fähigkeit besser einschätzen zu können. Unsere Gründungsberaterin setzt sich dazu mit Ihnen in Verbindung.
Wenn wir das Vorhaben positiv bewerten können erhalten Sie eine Rechnung per EMail und nach Begleichung der Rechnung die Stellungnahme per Post.
Die Stellungnahme reichen Sie mit Ihren ausgefüllten Antragsunterlagen bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. Ihr Fallmanager prüft, ob Ihre Liquiditätsplanung eine anfängliche Bedürftigkeit zur Unterstützung erkennen lässt und entscheidet Ihren Antrag.
Unsere Empfehlungen
Orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihres Konzepts gerne an unserer IHK-Businessplan-Anleitung mit Finanzierungsplan-Tabelle.
Planen Sie genügend Zeit ein! Wir nehmen uns vor, die Unterlagen innerhalb 2 bis 5 Tage zu sichten. Falls ein Gespräch oder eine Nachreichungen erforderlich sind, dauert es weitere Tage. Das Bezahlen der Rechnung haben Sie selbst in der Hand und der Postversand kann erfahrungsgemäß noch ein paar Tage in Anspruch nehmen. Mit ca. zwei Wochen können Sie also rechnen. Wir bemühen uns um zügige Bearbeitung.