Signaturkarte für Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unserer IHK können die IHK-Signaturkarte für Sachverständige beantragen, um ihre Gutachten elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versenden zu können.
Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige
Sachverständige können ihre Gutachten zum Gericht elektronisch übermitteln. Voraussetzung: Eine persönliche qualifizierte elektronische Signatur. Gutachten für private Auftraggeber*innen müssen ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, wenn sie ausschließlich in elektronischer Form verschickt werden. Soweit Sie Ihre Gutachten elektronisch archivieren wollen, empfiehlt es sich, die dazugehörigen Dateien mit einer elektronischen Signatur zu versehen, damit Sie nachweisen können, dass diese nicht nachträglich geändert wurden.
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
- Name und Vorname des/der Sachverständigen
- Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft
- Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Bestellung der IHK-Signaturkarte für Sachverständige
Von der IHK Lüneburg-Wolfsburg öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können ihre IHK-Signaturkarte persönlich direkt bei uns beantragen. Hierzu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass (noch mindestens sechs Wochen gültig) mit. Eine vorherige Terminabsprache ist zwingend erforderlich.
Die IHK Lüneburg-Wolfsburg nimmt Ihren Antrag auf, bestätigt mittels eines speziellen Vordrucks, dass Sie als Sachverständiger mit einem bestimmten Bestellungstenor öffentlich bestellt und vereidigt sind und übermittelt dann Ihre Antragsdaten an die D-TRUST GmbH in Berlin.
Die D-Trust GmbH ist ein sogenannter gesetzeskonformer Vertrauensdiensteanbieter gemäß dem Vertrauensdienstegesetz. Dort wird Ihre IHK-Signaturkarte produziert und etwa zwei bis drei Wochen nach Antragstellung an Sie versandt. Außerdem erhalten Sie mit separater Post eine PIN für Ihre IHK-Signaturkarte.
- Preise für die Sachverständigen-IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:
- Einzelsignaturkarte: 169 Euro zzgl. MwSt.
- Stapelsignaturkarte: 249 Euro zzgl. MwSt
- Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie eine Folge-IHK-Signaturkarte direkt bei D-TRUST bestellen. Die Folgekarte mit zweijähriger Gültigkeit kostet:
- Einzelsignaturkarte: 169 Euro zzgl. MwSt.
- Stapelsignaturkarte: 249 Euro zzgl. MwSt
- Die Rechnungstellung erfolgt jeweils durch die D-TRUST GmbH an den Antragsteller.
Sachverständige, die nicht von der IHK Lüneburg-Wolfsburg öffentlich bestellt und vereidigt sind, wenden sich bitte an ihre Bestellungskörperschaft. Sollte diese keinen Signatur-Service anbieten, können Sie die Signaturkarte auch über das sogenannte PostIdent-Verfahren beantragen.
Kartenlesegerät
Für die Nutzung der IHK-Signaturkarte brauchen Sie ein Kartenlesegerät, das folgenden Anforderungen entsprechen muss:
- Kartenleser der Klasse 3
- USB-Anschluss
- geeignet für kontaktbehaftete Signatur-Chipkarten
Unter https://www.chipkartenleser-shop.de/bdr_hw finden Sie von D-Trust empfohlene Kartenlese-Geräte. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, andere geeignete Kartenlese-Geräte über alternative Vertriebswege zu beziehen.
Signiersoftware
Neben der Signaturkarte und dem Kartenlesegerät brauchen Sie eine entsprechende Software, um Ihre Dateien zu signieren (z. B. Gutachten-Dateien im PDF-Format oder Bild-Dateien im TIFF-Format). Diese ist bei unterschiedlichen Anbietern erhältlich. Die Kosten sind je nach Hersteller unterschiedlich und liegen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr
Sachverständige sind ab dem 1 Januar 2024 gehalten, die digitale Kommunikation mit Gerichten über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zu führen. Informationen über das eBO und momentan zur Verfügung stehende Software finden Sie auf den Informationsseiten des EGVP für Bürger*innen und Organisationen.
Seit dem 12. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit Justiz und Behörden auch ein kostenfreies Postfach namens Mein Justizpostfach (MJP) im Pilotbetrieb nutzen. Für die Verwendung des MJP ist zur Identifizierung ein BundID-Konto notwendig.
Bitte beachten Sie auch unsere Merkblätter “Elektronische Kommunikation mit der Justiz” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 82 KB) und “Funktion und Einrichtung von Mein Justizpostfach” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 68 KB).