18.09.2025

Fachkunde im Güterkraftverkehr

1. Genehmigungserfordernis

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde, wenn er zumindest ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 3.500 Kilogramm einsetzt. Dies gilt auch für Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, deren zGM 3.500 Kilogramm überschreitet (Addition der beiden zGM laut Fahrzeugpapieren). Für den grenzüberschreitenden Verkehr gilt diese Erfordernis bereits für Fahrzeuge ab einer zGM ab 2.501 Kilogramm.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben dem Nachweis einer Betriebsstätte die persönliche Zuverlässigkeit der Verantwortlichen und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitalgesellschaften) bzw. der Unternehmensinhaber (Personengesellschaften). Darüber hinaus muss der so genannte Verkehrsleiter des Unternehmens die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraftverkehrs nachweisen. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person (Merkblatt “Der Verkehrsleiter” unter “Weitere Informationen”).
Die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens (Werkverkehr) nach § 1 Abs. 2 GüKG ist nicht erlaubnispflichtig. Der Werkverkehr muss jedoch beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) angemeldet werden.

2. Fachliche Eignung

2.1. Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen. Wenige Befreiungen sind möglich.
2.2. Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,
  • wenn Sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung ein Güterkraftverkehrsunternehmen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten geleitet haben. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse (unter “Weitere Informationen – Maßgebliche Sachgebiete-Güterkraftverkehr“) vermittelt haben. Der Nachweis der Tätigkeit ist der zuständigen Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen.
  • wenn Sie die nachfolgend aufgeführten Abschlussprüfungen bestanden haben und der Ausbildungsbeginn vor dem 4. Dezember 2011 liegt.
    • Speditionskaufleute
    • Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterverkehr)
    • Verkehrsfachwirte
    • Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
  • wenn Sie der Erlaubnisbehörde eine Bescheinigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat vorlegen können, die dem Muster der Bescheinigung in der VO (EG) Nr. 1071/09 entspricht und von hierfür ermächtigten Behörden oder Stellen erteilt wurden.
  • wenn eine Erlaubnis für grenzüberschreitende Transporte mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einer zGM zwischen 2.500 und 3.500 Kilogramm beantragt wird, können Unternehmerinnen und Unternehmer von der Fachkundeprüfung befreit werden. Voraussetzung ist, dass sie im Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 durchgehend ein Transportunternehmen mit Fahrzeugen unter 3.500 Kilogramm zGM geleitet haben. Der Genehmigungsbehörde sind dafür im Rahmen der Antragsstellung geeignete Unterlagen vorzulegen.
2.3. Nachweis der fachlichen Eignung mit Prüfung - Prüfungsanforderungen
Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbringen. Die Prüfung umfasst die maßgeblichen Sachgebiete und besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit jeweils zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil.

3. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Schulungsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Schulungsveranstaltern. Folgende Schulungsveranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wenn Sie sich über einen Schulungsveranstalter auf die Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen, das erforderliche Lehrmaterial mit dem Schulungsveranstalter abzusprechen.
Fachbücher zur Prüfungsvorbereitung
Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:
„Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer“
Fachrichtung Güterkraftverkehr Autorin: Christiane Helf-Marx
Lehrbuch: ISBN 978-3-930581-00-9
Fragenkatalog: ISBN 978-3-930581-01-6
Lösungsbuch: ISBN 978-3-930581-02-3
Fahrzeugkostenrechnung:
ISBN 978-3-930581-04-7
Lernkarteikarten Güterkraftverkehr
ISBN: 978-3-930581-24-5
ABSV Hema UG, Dorsten
Internet www.verkehrsverlag-hema.de
„Fachkunde Güterkraftverkehr“
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Autoren: Cordula Crone-Rawe, Harald Sentner
Bestell-Nr.: 26001
Verlag Heinrich Vogel, München
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
„Fachkunde Güterkraftverkehr - Prüfungstest”
3 Übungstests zur Fachkundeprüfung
Autor: Reinhold Grötsch
Bestell-Nr.: 26000
Verlag Heinrich Vogel, München
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
“Fragenkatalog Allgemeine Themen”
ISBN 978-3000730931
Fragenkatalog Verkehrsleiter Güterkraftverkehr Teil 1”
ISBN 978-3000730948
Fragenkatalog Verkehrsleiter Güterkraftverkehr Teil 2”
ISBN 978-3000730955
AVB-Medienverlag GmbH & Co. KG
Internet www.avb-medienverlag.de
„Lenk- und Ruhezeiten in der Praxis“
Autor: Thomas Fritz, Bestell-Nr. 23002
Verlag Heinrich Vogel, München
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
„Rechnen im Verkehrsgewerbe“
Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
Autor: Rudolf Wagner, Bestell-Nr. 26024
Verlag Heinrich Vogel, München
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
„Betriebliches Rechnungswesen“
Güter- und Personenbeförderung
Autor: Siegfried W. Kerler
Bestell-Nr. 26027
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 089 203043-1600
Internet www.heinrich-vogel-shop.de
“Ausbildungspaket Güterkraftverkehrsunternehmer”
Videokurs Verkehrsleiter Güterkraftverkehr
Lehrbuch Verkehrsleiter Güterkraftverkehr
Kalkulation Verkehrsleiter Güterkraftverkehr
Fragenkatalog Verkehrsleiter Güterkraftverkehr
ABC Verkehrsseminare, Walldorf
Internet www.abc-verkehrsseminare.de

4. Anmeldung zur Prüfung

Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Bezirken der Industrie- und Handelskammern Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg und Region Stuttgart haben.
Anmelden können Sie sich über die Online-Anmeldung. Dort finden Sie auch die Prüfungstermine. Die Einladung wird 14 Tage vor dem Prüfungstermin versandt. Falls Sie einen darin genannten Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte umgehend die IHK. Ihre Prüfungsanmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Bei einem Rücktritt aus wichtigem Grund ermäßigt sich die Prüfungsgebühr auf 50 Prozent der vollen Gebühr.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin der mündlichen Prüfung. Vorher sind keine Zahlungen gegenüber der IHK zu leisten. Wenn beispielsweise Ihr Arbeitgeber oder eine andere Person die Gebühren übernehmen und somit Adressat des Gebührenbescheides sein soll, geben Sie uns dies bitte möglichst gleich mit der Anmeldung zur Kenntnis.
Bei Fragen zur Fachkundeprüfung wenden Sie sich bitte an die:
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Claudia Bürkle
Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Telefon 0711 2005-1281
Telefax 0711 2005-601281
E-Mail: claudia.buerkle@stuttgart.ihk.de

5. Ergänzende Hinweise

Ausländerrecht
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Fahrerinnen und Fahrer, die Werk- oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Führerscheinneulinge (Erwerb des Führerscheins der "C"-Klasse nach dem 10. September 2009) müssen eine Grundqualifikation mit praktischer und theoretischer Prüfung oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer theoretischen Prüfung ablegen. Führerscheininhaber (Erwerb vor dem genannten Stichtag) müssen lediglich an Weiterbildungsschulungen teilnehmen. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter Menü – Branchen – Verkehr – Berufskraftfahrerqualifikation.
Bei Fragen zur Erlaubnis-/Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Genehmigungsbehörde.
Stadt Heilbronn
- Ordnungsamt -
Weststr. 53, 74072 Heilbronn
Telefon 07131 56-3285
Telefax: 07131 56-3197
Landratsamt Heilbronn
Bauen, Umwelt und Planung
Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn
Telefon 07131 994-372, -5327, -346
Telefax 07131 994-83-346
Landratsamt Schwäbisch Hall
- Ordnungs- und Straßenverkehrsamt -
Münzstr. 1, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon 0791 755-7205
Telefax 0791 755-299
Landratsamt Hohenlohekreis
- Ordnungs- und Verkehrsamt -
Allee 17, 74653 Künzelsau
Telefon 07940 18-210
Telefax 07940 18-475
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
- Verkehrsamt -
Gartenstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 82-5863
Telefax 09341 82-5860