09.12.2022

Handelsfachwirt/-in

Die Weiterbildung zum Geprüften Handelsfachwirt/zur Geprüften Handelsfachwirtin vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:

  1. Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen
  2. Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik
  3. Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen
  4. Anwenden von Controllinginstrumenten
  5. Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen
  6. Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen
  7. Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten
  8. Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln
  9. Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung
  10. Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung
  11. Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements
  12. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten
  13. Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit

Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:

Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
  • Unternehmensführung und –steuerung
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
  • Handelsmarketing
  • Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche (Wahlfach):
  • Vertriebssteuerung oder
  • Handelslogistik oder
  • Einkauf oder
  • Außenhandel

An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

Erste schriftliche Teilprüfung:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
  • die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Zweite schriftliche Teilprüfung:
  • die abgelegte erste schriftliche Teilprüfung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen.
Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.

Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 30. Juni des Prüfungsjahres