Recht und Steuern

Amtliche Verkündung in Niedersachsen jetzt digital

Die elektronischen Verkündungen sind auf der Internetseite www.verkuendung-niedersachsen.de kostenfrei abrufbar. Druck und Versand der bisherigen Papierfassungen der Verkündungsblätter wurden eingestellt.
Neben einer erheblichen Beschleunigung des Verkündungsprozesses erleichtert die elektronische Verkündung den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den amtlichen Inhalten. Die Veröffentlichungen können gefiltert und zum Beispiel nach Stichworten durchsucht werden. Auch kann ein Newsletter abonniert werden.
Mit der Umstellung auf die elektronische Verkündung tritt Niedersachsen an die Seite des Bundes und der Länder Brandenburg, Bremen und Saarland, die bereits auf eine elektronische Verkündung umgestellt haben, sowie der Länder Hessen und Baden-Württemberg, die ihren Verkündungsprozess ebenfalls zum 1. Januar 2024 umstellen.
Die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Führung der Verkündungsblätter ergeben sich aus dem Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen vom 8. November 2023 (Nds. GVBl. S. 258). Der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz einstimmig beschlossen.
Stand: 13.06.2024