Gewerberecht
Informationen bei Verbraucher-Anfragen und -Beschwerden
Für Verbraucher, die nicht Mitglied einer IHK sind, gibt es zahlreiche, zum Teil kostenpflichtige, Schlichtungsstellen. Die nachstehenden Links geben einen ersten Überblick zu Schlichtungsstellen und -möglichkeiten (nicht abschließend):
- Bundesamt für Justiz – Liste der Verbraucherschlichtungsstellen
Gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die in Deutschland anerkannten Schlichtungsstellen für Verbraucher und Unternehmer. - Zentrum für Schlichtung e. V.
Eine erste mögliche Anlaufstelle bei Verbraucherbeschwerden. Die Tätigkeit ist nicht auf bestimmte Vertragstypen oder Wirtschaftszweige beschränkt. - Verbraucherzentrale Niedersachsen
Die Verbraucherzentrale berät Verbraucher zu allen Fragen rund um das Verbraucherrecht. - Online-Streitbeilegung der EU bei Online-Käufen
Mit dieser Plattform stellt die EU auf internationaler Ebene eine Möglichkeit zur Verfügung, im Falle von Online-Käufen Streitigkeiten online beilegen zu können. - Verbraucherberatung zu Dienstleistungen in Europa
Informiert über Verbraucherrechte auf internationaler Ebene. - Schlichtungsstelle Handwerkskammer Hannover und Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Bei Beschwerden zu handwerklichen Leistungen können sich Verbraucher an die jeweils zuständige Handwerkskammer wenden.
Ziel einer Streitbeilegung ist, sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden und eine gütliche Einigung streitiger Rechtsangelegenheiten herbeizuführen:
Die IHK Hannover ist die Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft. Gerne bieten wir unseren Mitgliedsunternehmen (nicht privaten Verbrauchern) die Möglichkeit, über Einigungs- und Schlichtungsstellen bei Streitigkeiten mit Mitbewerbern eine außergerichtliche Einigung durchzuführen.
Darüber hinaus nimmt die IHK hoheitliche Aufgaben im Bereich des Bewachungsgewerbes, der Sachverständigenbenennung sowie des Vermittlerrechts, hier insbesondere der Finanzanlagen-, Immobiliardarlehens-, Immobilien- und Versicherungsvermittlung wahr.
Darüber hinaus nimmt die IHK hoheitliche Aufgaben im Bereich des Bewachungsgewerbes, der Sachverständigenbenennung sowie des Vermittlerrechts, hier insbesondere der Finanzanlagen-, Immobiliardarlehens-, Immobilien- und Versicherungsvermittlung wahr.
Stand: 17.05.2024