Gewerberecht

Informationen bei Verbraucher-Anfragen und -Beschwerden

Für Verbraucher, die nicht Mitglied einer IHK sind, gibt es zahlreiche, zum Teil kostenpflichtige, Schlichtungsstellen. Die nachstehenden Links geben einen ersten Überblick zu Schlichtungsstellen und -möglichkeiten (nicht abschließend):
Ziel einer Streitbeilegung ist, sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden und eine gütliche Einigung streitiger Rechtsangelegenheiten herbeizuführen:
Die IHK Hannover ist die Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft. Gerne bieten wir unseren Mitgliedsunternehmen (nicht privaten Verbrauchern) die Möglichkeit, über Einigungs- und Schlichtungsstellen bei Streitigkeiten mit Mitbewerbern eine außergerichtliche Einigung durchzuführen.

Darüber hinaus nimmt die IHK hoheitliche Aufgaben im Bereich des Bewachungsgewerbes, der Sachverständigenbenennung sowie des Vermittlerrechts, hier insbesondere der Finanzanlagen-, Immobiliardarlehens-, Immobilien- und Versicherungsvermittlung wahr.
Stand: 17.05.2024